ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2016Asylbewerber: PTBS ist kein Abschiebungshindernis mehr

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Asylbewerber: PTBS ist kein Abschiebungshindernis mehr

Osterloh, Falk

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Der Bundesrat hat am 26. Februar das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (Asylpaket II) gebilligt. Es sieht spezielle Aufnahmezentren unter anderem für Asylbewerber aus als sicher angesehenen Herkunftsstaaten vor sowie für Asylbewerber, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken. Künftig soll das gesamte Verfahren für diese Asylbewerber innerhalb von einer Woche abgeschlossen sein.

Zudem wurden die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert. Es dürfen nun nur noch die Ausländer nicht aus gesundheitlichen Gründen abgeschoben werden, die unter einer „lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung“ leiden, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. In dem Gesetz wird betont, dass die medizinische Versorgung in dem Zielstaat mit der Versorgung in Deutschland nicht gleichwertig sein muss.

„Die Geltendmachung von Abschiebungshindernissen in gesundheitlicher Hinsicht stellt die zuständigen Behörden quantitativ und qualitativ vor große Herausforderungen“, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung. Nach den Erkenntnissen der Praktiker würden sehr häufig insbesondere schwer diagnostizier- und überprüfbare Erkrankungen psychischer Art, zum Beispiel Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), als Abschiebungshindernis geltend gemacht, was in der Praxis zwangsläufig zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen bei der Abschiebung führe. Unter den neuen Bedingungen sei eine PTBS nun in der Regel kein Abschiebungshindernis mehr. fos

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