POLITIK: Aktuell
Selbsthilfeorganisationen: KBV richtet Kooperationsstelle ein


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Kooperationsstelle für Selbsthilfeorganisationen
eingerichtet - und will damit dem wachsenden Einfluß der Selbsthilfeorganisationen in der Gesundheitspolitik
gerecht werden. Ziel ist es, die Akzeptanz und Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und
Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene zu verbessern und gemeinsame gesundheitspolitische Ziele
umzusetzen.
Kooperation mit Beratungsstellen der KVen
Die Kooperationsstelle sieht es als eine ihrer Aufgaben an, Kontakte zu den überregionalen Verbänden der
Selbsthilfegruppen und den Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aufzubauen. Einige KVen
haben bereits "Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte" (KOSA) eingerichtet: die KV
Nordrhein in Köln und Duisburg, die KV Hessen in Frankfurt, die KV Westfalen-Lippe in Bielefeld und die KV
Brandenburg in Potsdam. Zudem will sie die Selbsthilfegruppen über die Arbeit und politischen Aktivitäten der
KBV informieren und sie über die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Versorgung - und
damit auf die Patientenversorgung - aufklären.
Erste Selbsthilfegruppen sind in Deutschland vor mehr als 30 Jahren entstanden. Inzwischen gibt es etwa 70 000.
Viele schließen sich in überregionalen Organisationen zusammen, die sich als Interessenvertreter und
Ansprechpartner in gesundheits- und sozialpolitischen Fragen verstehen. Zahlreiche Selbsthilfegruppen oder
deren Organisationen gehören Dachverbänden an, beispielsweise dem Gesamtverband des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. oder der Deutschen Hauptstelle
gegen Suchtgefahren.
In den vergangenen Jahren sind Kontaktstellen eingerichtet worden, die die Bekanntheit und Akzeptanz von
Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit erhöhen sollen. Sie arbeiten eigenständig oder sind in andere
Institutionen wie Kliniken oder Gesundheitsämter integriert. Die Kooperationsstelle der Ärztekammer Nordrhein
in Düsseldorf unterstützt seit Jahren die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und Ärzten.
Ratsuchenden und Ärzten bietet sie beispielsweise Informationsmaterialien und Adressenlisten an.
Gesetzgeber fördert Selbsthilfegruppen
Überregional werden die Selbsthilfegruppen vor allem gefördert von der Nationalen Kontakt- und
Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Förderung von
Selbsthilfegruppen im Sozialgesetzbuch V verankert (§ 20 Abs. 3).
Die Kooperationsstelle der KBV ist zu erreichen über: Kassenärztliche Bundesvereinigung - Kooperationsstelle
für Selbsthilfeorganisationen -, Adela Litschel, Herbert-Lewin-Straße 3, 50931 Köln, Telefon 02 21/ 4 00 52 26.
SG
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.