ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2016Arzneimittelsicherheit: Kernaufgabe des Hausarztes
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Es ist mir unverständlich, dass jahrelang in „innovativen“, kostspieligen Gremien und Projekten um das Thema Medikationspläne gerungen wird.

In meinen Augen ist es eine Kernaufgabe der hausärztlichen Betreuung, die Patienten, die einer Dauermedikation bedürfen, mit einem aktuellen Medikamentenplan auszustatten. Diese Aufgabe sollte dem Hausarzt nicht aus der Hand genommen werden. Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Hausarztes, die Medikation seines Patienten zu überblicken, potenziell gefährliche Medikamentenkombinationen beziehungsweise auftretende Interaktionen und Unverträglichkeiten zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.

Der Hausarzt hat gerade beim hochbetagten multimorbiden Patient als einziger die Kenntnis all seiner Krankheitsbilder.

Bei jeder Facharztkonsultation hat der Patient den Medikamentenplan mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Etwaige Medikamentenneuverordnungen oder Dosisänderungen sind darauf zu vermerken beziehungsweise im Befundbericht dem Hausarzt mitzuteilen.

Gerade bei multimorbiden, schwer kranken Patienten müssen unter Umständen (unter laufender Kontrolle) bewusst kritische Medikamentenkombinationen in Kauf genommen werden.

Den Vorschlag von Josef Hecken, die Informationen über die Medikamentenverordnungen bei der Krankenkasse als kontrollierendem Gremium zusammenlaufen zu lassen, halte ich für vollkommen ungeeignet. Wie soll ein (nichtärztlicher) Mitarbeiter der Krankenkasse, der den Patienten und seine vielfältigen Krankheitsbilder nicht kennt, die Sinnhaftigkeit und Angemessenheit der Medikation im Einzelfall beurteilen können?

Die Fütterung von Datenbanken wird eine Reihe schematischer Warnhinweise ergeben. Die sich daran anschließenden in hohem Maße notwendigen Rückfragen beziehungsweise Rückmeldungen an Arzt und Patient schaffen unergiebigen bürokratischen Mehraufwand und Verunsicherung des Patienten („ . . . sie bekommen von ihrem Arzt Medikamente, die sich nicht miteinander vertragen“ . . . ) und damit wieder vermehrten Erklärungs- und vermeidbaren Zeitaufwand.

Meines Erachtens obliegt die Überwachung der Dauermedikation seiner Patienten dem Hausarzt – mit allen Konsequenzen, die daraus entstehen.

Dr. med. Beate Kruse, 15907 Lübben

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