ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2016Empfehlungen der Gemeinsamen Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte zu Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen gemäß § 136a SGB V [alt]

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer

Empfehlungen der Gemeinsamen Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte zu Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen gemäß § 136a SGB V [alt]

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Die Gemeinsame Koordinierungsstelle „Zielvereinbarungen“ der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands hat in ihrer Sitzung am 22.10.2015 ihr vorgelegte Zielvereinbarungen mit den Nummern 078 bis 090 gemäß den Kriterien nach § 136a SGB V [alt] bewertet.

Die als Ergebnis dieser Bewertung abgegebenen Empfehlungen sind unter

http://doi.org/10.3238/arztebl.2016.zielvereinbarung2016_01

abrufbar.

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