POLITIK
Reform der Psychotherapieausbildung: Gut durchdachte Vorschläge


Der Deutsche Fachverband für Verhaltenstherapie setzt sich für eine Reform der Psychotherapieausbildung ein, die hohen fachlichen Ansprüchen an ein wissenschaftliches Studium und einer berufspraktischen Weiterbildung gerecht wird.
Mit dem Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gibt es ein Votum des Berufsstandes für eine zweiphasige wissenschaftliche und berufspraktische Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP, Heft 12/2014). Der Deutsche Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT) befürwortet eine Reform der Psychotherapieausbildung und setzt sich dafür ein, dass die Reform so umgesetzt wird, dass sie hohen fachlichen Ansprüchen an die Qualität der Aus- und Weiterbildung gerecht wird, dass die zukünftige Patientenversorgung sichergestellt ist und dass zukünftige Psychotherapeuten ihre Aus- und Weiterbildung unter guten Bedingungen absolvieren können.
Wesentlich für die Umsetzung der Reform sind folgende Punkte:
- Gewährleistung der Finanzierbarkeit der Aus- und Weiterbildung: Damit sowohl die Ausbildung im Hochschulstudium, als auch die anschließende Weiterbildung auf dem notwendigen Qualitätsniveau umgesetzt werden können, bedarf es einer angemessenen Finanzierungsgrundlage für die Hochschulausbildung und anschließende Weiterbildung. In einem Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Psychotherapieausbildung darf nicht alleine die Struktur der Hochschulausbildung geregelt werden, sondern es müssen auch die finanziellen und sozialrechtlichen Grundlagen für eine angemessene Umsetzung der anschließenden Weiterbildung festgelegt werden.
- Familienfreundlichkeit der Aus- und Weiterbildung: Diese wird dadurch erreicht, dass die Weiterbildung im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen, angemessen vergüteten Beschäftigungsverhältnisses erfolgt und somit eine sichere wirtschaftlich-soziale Grundlage für die Gründung einer Familie gegeben ist. So ist die Weiterbildung auch für beide Geschlechter gleichermaßen attraktiv. Jedoch sollte die Flexibilität, die bei der bestehenden Ausbildung zu einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt, weitestgehend erhalten bleiben. Hier wäre wünschenswert, dass die Weiterbildung zumindest phasenweise auch in Teilzeit mit einem Stellenumfang von nur 25 Prozent einer Vollzeitstelle absolviert werden kann und dass curriculare Weiterbildungsbestandteile (zum Beispiel Theorie, Selbsterfahrung), auch während einer Unterbrechung der Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte, zum Beispiel durch eine Elternzeit, absolviert werden können. Wesentlich ist jedoch, dass durch diese Flexibilität der Gesamtumfang und das Niveau der Weiterbildung nicht verringert wird.
- Ausreichender Praxisbezug im Studium: Damit die Erteilung einer Approbation auf der Grundlage eines Hochschulstudiums gerechtfertigt erscheint, muss sichergestellt sein, dass in diesem Studium im notwendigen Umfang psychotherapeutische Praxis vermittelt wird. Hierzu bedarf es, neben Übungen in Gesprächsführung und Diagnostik in Rollenspielform und Praktika in Einrichtungen der Patientenversorgung, auch einer patientenbezogenen Lehre, bei der die Studierenden unter Anleitung und Aufsicht von psychotherapeutisch fachkundigem Lehrpersonal an der Patientenbehandlung beteiligt werden
Supervision kann nur in der Weiterbildung stattfinden, da im Rahmen des Studiums nur eine Beteiligung an Patientenbehandlungen und keine eigenständige Patientenbehandlung erfolgt. Jedoch kann zum Beispiel innerhalb von Fallseminaren eine Vor- und Nachbesprechung sowie eine Reflexion der Therapieverläufe stattfinden.
Auch Selbsterfahrung in der Form, wie sie bisher in der Ausbildung durchgeführt wird, sollte nicht Teil des Studiums sein, sondern erst in der verfahrensbezogenen Weiterbildung verortet sein. Sinnvoll ist es jedoch, eine Selbstreflexion im Sinne einer interaktionellen Fallarbeit in das Hochschulstudium zu integrieren.
Die praxisbezogene psychotherapeutische Ausbildung im Rahmen des Hochschulstudiums muss durch Lehrpersonal angeleitet werden, dass selbst in der psychotherapeutischen Patientenversorgung tätig ist oder über mehrjährige hauptberufliche Praxiserfahrung in der Patientenversorgung verfügt.
Zusätzlich zu kürzeren studienbegleitenden Praktika ist eine mindestens sechsmonatige Praxisphase zusätzlich zum zehnsemestrigen Studium vor dem abschließenden Staatsexamen notwendig, um den mit der Approbation verbundenen Anspruch an den Patientenschutz zu gewährleisten.
- Ausbildungsstätten werden zu Weiterbildungsinstituten: Die hohe Qualität der jetzigen Psychotherapieausbildung wird wesentlich dadurch erreicht, dass die Ausbildungsstätte als Träger der Ausbildung für alle Teile der Ausbildung verantwortlich ist, diese koordiniert und nach einer zugrunde liegenden Konzeption organisiert. Unerlässlich für die Qualität der zukünftigen Weiterbildung nach einem Direktstudium ist es daher, dass auch hier die Institute eine zentrale Rolle spielen. Dieser Anspruch kommt auch im Beschluss des 25. DPT durch die Forderung zum Ausdruck, dass die Weiterbildung über die gesamte Zeit von Weiterbildungsstätten koordiniert werden soll und die bisherigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten zu Weiterbildungsstätten übergeleitet werden sollen. Da es jedoch wahrscheinlich ist, dass auch andere Einrichtungen wie Kliniken und Praxen im Kontext einer Weiterbildung zu Weiterbildungsstätten werden, scheint der Begriff Weiterbildungsstätte nicht ausreichend. Die herausgehobene koordinierende Stellung der Institute sollte daher mit der Einführung des Begriffs des Weiterbildungsinstitutes in der (Muster-)Weiterbildungsordnung festgeschrieben werden und dies sollte mit Anforderungen an die Strukturqualität verbunden sein.
- Ausreichend Aus- und Weiterbildungsplätze: Die Reform der Psychotherapieausbildung sollte auch zur Verbesserung der Qualität der psychotherapeutischen Patientenversorgung beitragen. Um ausreichend psychotherapeutischen Nachwuchs für die Sicherstellung der Patientenversorgung auszubilden, müssen Studienplatzkapazitäten geschaffen werden, damit jährlich mindestens 2 500 Absolventen die Approbation ermöglicht wird.
Die Kapazitäten der anschließenden Weiterbildung müssten dann ebenfalls an diese Absolventenzahlen angepasst werden, damit eine ausreichende Zahl an Psychotherapeuten die Fachkunde erreichen können und so verantwortlich in der ambulanten und stationären Versorgung tätig werden können.
- Gebietsweiterbildung: Eine Dauer der zukünftigen Gebietsweiterbildung von fünf Jahren erscheint notwendig, um ein Kompetenzniveau und eine Breite der Kompetenzen zu erreichen, wie sie für die zukünftigen Anforderungen der psychotherapeutischen Versorgung notwendig sind. Denn das Berufsbild muss im Rahmen der Weiterbildung in der vollen Breite des jeweiligen Weiterbildungsgebietes vermittelt werden. Das bedeutet, dass eingehende Erfahrungen obligatorisch in ambulanten und stationären Behandlungssettings gesammelt werden sollten und fakultativ auch in weiteren Berufsfeldern, wie zum Beispiel in der Prävention oder in Einrichtungen der komplementären Versorgung.
Eine fünfjährige Dauer der Weiterbildung erscheint auch geboten, weil es wichtig ist, in der vertieft verfahrensbezogenen Gebietsweiterbildung auch langfristige Behandlungsverläufe vollständig selbst durchzuführen. Denn nur so können die nötigen Erfahrungen für eine fachkundige Behandlung von chronifizierten und komplexen psychischen Erkrankungen gesammelt werden.
Darüber hinaus erscheint eine zeitliche Ausweitung der Weiterbildung im Vergleich zur jetzigen Ausbildung angezeigt, weil es zum einen wünschenswert wäre, Qualifikationen, die jetzt über Fortbildungen vermittelt werden, wie zum Beispiel Gruppentherapie oder Übende Verfahren zu integrieren. Zum anderen haben sich die psychotherapeutischen Verfahren in den letzten Jahren weiterentwickelt und ausdifferenziert. Die umfassende Vermittlung eines Verfahrens wie zum Beispiel der Verhaltenstherapie, mit dem vollen Umfang der bewährten Ansätze und der aktuellen Entwicklungen, erscheint kaum in einer kürzeren Weiterbildungsdauer umsetzbar.
Walter Ströhm,
für den Vorstand und den Instituteausschuss des Deutschen Fachverbandes für Verhaltenstherapie
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.