ArchivDeutsches Ärzteblatt22/1996Haftpflicht: Nicht für die Katz

VARIA: Wirtschaft - Versicherungen

Haftpflicht: Nicht für die Katz

rco

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LNSLNS Hunde mögen weder Briefträger noch andere Uniformierte und tun alles, um ihnen das Leben zu erschweren – ein weitverbreitetes Klischee. Tatsächlich verursachen Hunde in Deutschland über 300 000 Schadensfälle pro Jahr – ob aus Abneigung gegen Uniformen oder aus anderen Gründen. Die Beispiele dafür reichen von zerrissener Kleidung über schlimme Bißwunden bis zum schweren Verkehrsunfall. In all diesen Fällen gilt: Der Halter eines "Luxustieres" haftet für den angerichteten Schaden, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Werden Tiere aus beruflichen Gründen oder zum Erwerb des Lebensunterhaltes gehalten (etwa der Wachhund des Nachtwächters), sind sie keine "Luxustiere". Ihr Besitzer haftet nur dann, wenn er am angerichteten Schaden selbst schuld ist, also wenn er sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt hat. Darauf hat der Verband der Schaden-Versicherer (früher HUK-Verband) in Bonn hingewiesen. Begründete Schadensersatzansprüche etwa gegen den Besitzer eines Hundes oder Reitpferdes zahlt eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Besteht aber bereits eine private Haftpflichtversicherung, so genießt der Eigentümer von "Luxustieren" zunächst automatisch deren Schutz, und zwar vom Tag des Tierkaufs bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrags. In der Regel bedeutet das: bis zur nächsten Beitragsrechnung. Erst danach muß der Hund oder das Reitpferd bei der Haftpflicht angemeldet werden. Kleinere Tiere wie Katzen oder Hamster sind über die private Haftpflicht mitversichert. rco

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