

Hunde mögen weder Briefträger noch andere Uniformierte und tun alles, um ihnen das Leben zu
erschweren – ein weitverbreitetes Klischee. Tatsächlich verursachen Hunde in Deutschland über 300 000
Schadensfälle pro Jahr – ob aus Abneigung gegen Uniformen oder aus anderen Gründen. Die Beispiele dafür
reichen von zerrissener Kleidung über schlimme Bißwunden bis zum schweren Verkehrsunfall. In all diesen
Fällen gilt: Der Halter eines "Luxustieres" haftet für den angerichteten Schaden, auch wenn ihn keine Schuld
trifft.
Werden Tiere aus beruflichen Gründen oder zum Erwerb des Lebensunterhaltes gehalten (etwa der Wachhund
des Nachtwächters), sind sie keine "Luxustiere". Ihr Besitzer haftet nur dann, wenn er am angerichteten
Schaden selbst schuld ist, also wenn er sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt hat. Darauf hat der Verband
der Schaden-Versicherer (früher HUK-Verband) in Bonn hingewiesen.
Begründete Schadensersatzansprüche etwa gegen den Besitzer eines Hundes oder Reitpferdes zahlt eine
Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Besteht aber bereits eine private Haftpflichtversicherung, so genießt der
Eigentümer von "Luxustieren" zunächst automatisch deren Schutz, und zwar vom Tag des Tierkaufs bis zur
nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrags. In der Regel bedeutet das: bis zur nächsten
Beitragsrechnung. Erst danach muß der Hund oder das Reitpferd bei der Haftpflicht angemeldet werden.
Kleinere Tiere wie Katzen oder Hamster sind über die private Haftpflicht mitversichert. rco