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Plagiatsvorwürfe: Von der Leyen darf Doktortitel behalten
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Handwerkliche Fehler in der Einleitung, aber keine systematische Täuschungsabsicht: Nach einer eingehenden Prüfung der Plagiatsvorwürfe gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) entschieden, dass die CDU-Politikerin ihren Doktortitel weiter führen darf. Die Untersuchung ergab zwar Mängel, die aber nicht als gravierend eingestuft wurden.
„Wir haben kein Muster erkennen können, das für ein intendiertes Fehlverhalten spricht“, sagte MHH-Präsident Prof. Dr. med. Christopher Baum. Es gebe „klare Mängel“ in Form von nicht korrekt kenntlich gemachten Textzitaten, von denen im Wesentlichen die Einleitung betroffen sei. Die wissenschaftliche Aussagekraft sei davon allerdings unberührt, der Wert der Arbeit stehe nicht infrage.
Von der Leyen reagierte erleichtert. Sie sei froh, dass die MHH zum Schluss gekommen sei, dass ihre „Experimente für die medizinische Forschung relevant waren und die Arbeit insgesamt die wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt“. Zugleich räumte sie ein: „Teile meiner damaligen Arbeit entsprechen nicht den Maßstäben, die ich an mich selber stelle.“
Von der Leyen hatte die Hochschule im vergangenen August selbst um eine Überprüfung gebeten, nachdem die Internetplattform Vroniplag ihre medizinische Doktorarbeit aus dem Jahr 1990 untersucht und anschließend Plagiatsvorwürfe erhoben hatte. Fast ein halbes Jahr dauerte die Prüfung der 62 Seiten mit dem Titel: „C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung“. afp/dpa