AKTUELL
Geriatrische Patienten: Vergütung für strukturierte Diagnostik geregelt


Ein neuer Abschnitt zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung wird zum 1. Juli 2016 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Die neuen Leistungen sind für Patienten mit einem besonders aufwendigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt.
Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) stehen im Abschnitt 30.13 des EBM und vergüten die Vorabklärung und Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments sowie die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen. Sie bilden ab, dass Vertragsärzte die ersten Ansprechpartner in der geriatrischen Versorgung bleiben. So ist der Hausarzt zuständig für das geriatrische Basisassessment und die Weiterbehandlung nach der spezialisierten geriatrischen Diagnostik. Die Vergütung der neuen GOP erfolgt extrabudgetär.
Künftig kann der Hausarzt den Patienten für das weiterführende geriatrische Assessment an einen spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt oder eine ermächtigte Geriatrische Institutsambulanz überweisen. In Kooperation mit Hausärzten können im Ausnahmefall auch folgende Vertragsärzte überweisen: Fachärzte für Neurologie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie, für Psychiatrie und Nervenheilkunde oder Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie.
Weitere Informationen: www.kbv.de/html/1150_21575.php EB