

Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen und benötigen dafür nur noch ein Formular. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fasst in einer Praxisinformation zusammen, wie die Verordnung künftig erfolgt.
Das umständliche zweistufige Verfahren mit zwei Formularen entfällt, und Ärzte brauchen keine zusätzliche Qualifikation mehr – das zwei wesentliche Neuerungen für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die KBV stellt diese Änderungen im Detail in einer neuen Praxisinformation vor. Schritt für Schritt wird erläutert, wie die Verordnung künftig erfolgt und was Ärzte beim Ausfüllen des überarbeiteten Formulars 61 beachten müssen. Da künftig jeder Vertragsarzt eine Rehabilitation verordnen kann, dürften die Informationen bundesweit für alle Vertragsärzte interessant sein.
Welche Voraussetzungen gelten für die Reha-Verordnung? Wann ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig und wann ein anderer Sozialversicherungsträger, zum Beispiel die Renten- oder Unfallversicherung? Die Praxisinformation enthält Antworten auf grundlegende Fragen wie diese.
Die neue KBV-Praxisinformation ist im Internet abrufbar: http://d.aerzteblatt.de/CD28 EB