ArchivDeutsches Ärzteblatt13/2016Ethikrat: Gesetzeslücke bei Embryonenspende

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Ethikrat: Gesetzeslücke bei Embryonenspende

Richter-Kuhlmann, Eva

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Der Deutsche Ethikrat hat den Gesetzgeber aufgefordert, rechtliche Lücken bei der Weitergabe von überzähligen Embryonen, die bei künstlicher Befruchtung entstanden sind, zu schließen. In einer Stellungnahme legt er dar, wie Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung geregelt werden könnten.

Künstliche Befruchtung: Überzählige Embryonen werden häufig eingefroren. Foto: dpa
Künstliche Befruchtung: Überzählige Embryonen werden häufig eingefroren. Foto: dpa

Grundsätzlich hält der Ethikrat Embryospenden für statthaft, mahnt jedoch an, die unterschiedlich ausgelegte Dreierregel, mit der im Embryonenschutzgesetz eine Überproduktion von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung verhindert werden sollte, zu präzisieren. „Die Spende von Embryonen kann zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen. Zugleich kann sie den Kinderwunsch von Personen erfüllen, die keine eigenen Kinder zeugen können oder wollen“, sagte Prof. Dr. med. Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. Je höher man den moralischen Status des Embryos in vitro ansetze, desto wichtiger sei es, die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden.

Der Rat empfiehlt ferner, die Elternschaft und die Rechte und Pflichten der Beteiligten rechtlich festzulegen und Embryospenden oder Embryoadoptionen nur im Rahmen eines zu schaffenden, staatlich geregelten Verfahrens zuzulassen. Gleichzeitig seien die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu regeln. ER

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