ArchivDeutsches Ärzteblatt14/2016Heilmittelverordnung: Zertifizierte Software

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Heilmittelverordnung: Zertifizierte Software

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Für die Verordnung von Heilmitteln soll ab 2017 eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software bereitstehen. Diese muss laut Gesetz alle wichtigen Regelungen und Informationen zur Heilmittelverordnung enthalten. Auf die Details haben sich jetzt KBV und Krankenkassen geeinigt.

Krankengymnastik, Ergotherapie, Podologie, Sprachtherapie: Vertragsärzte haben beim Verordnen von Heilmitteln komplexe Vorgaben zu beachten. Künftig soll die Software die wichtigen Informationen der Heilmittel-Richtlinie enthalten und über besondere Verordnungsbedarfe informieren. Das sieht das Versorgungsstärkungsgesetz vor, das im Sommer vorigen Jahres in Kraft getreten ist.

Die Software soll Ärzten helfen, die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie korrekt umzusetzen und fehlerfrei zu arbeiten. Zeitaufwendige Nachfragen, beispielsweise von Physiotherapeuten oder Logopäden, aufgrund fehlerhafter Verordnungen können verhindert beziehungsweise reduziert werden.

Da alle Informationen elektronisch hinterlegt sind, brauchen Ärzte nicht erst aufwendig im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten nachzuschlagen. Sie sparen Zeit, die sie für die Patientenbehandlung viel dringender benötigen. Gerade für Ärzte, die selten verordnen und bei denen die vielen Regelungen und Vorgaben deshalb nicht so präsent sind, kann eine verlässliche Software eine Hilfe sein.

Welche Informationen ab 2017 in der Heilmittelsoftware hinterlegt sein müssen, haben KBV und GKV-Spitzenverband in einem Anforderungskatalog festgelegt. Die Softwarehäuser haben damit ausreichend Zeit, diese in ihre Produkte zu implementieren und anschließend von der KBV zertifizieren zu lassen. Ab dem 1. Januar 2017 sind dann alle Vertragsärzte in Deutschland verpflichtet, nur noch eine solche zertifizierte Software für die Verordnung von Heilmitteln zu verwenden. EB

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