ArchivDeutsches Ärzteblatt15/2016Notfallmedizin: Verständigung über Zusatzweiterbildung

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Notfallmedizin: Verständigung über Zusatzweiterbildung

Gerst, Thomas

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Einen „Facharzt für Notfallmedizin“ soll es weiterhin nicht geben. Foto: dpa
Einen „Facharzt für Notfallmedizin“ soll es weiterhin nicht geben. Foto: dpa

Unter Moderation der Bundesärztekammer haben sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) auf einen Antrag für die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ für die (Muster-)Weiterbildungsordnung verständigt. Dieser gemeinsame Schritt sei, so die Präsidenten der beiden Gesellschaften, die Konsequenz aus der stürmischen Entwicklung der Klinischen Notfall- und Akutmedizin mit Einrichtung zahlreicher interdisziplinärer Notaufnahmen an Kliniken in den letzten Jahren. Mit der Kombination von Kernausbildungszeit in der Notaufnahme und zu erfüllenden klinischen Voraussetzungen wie Intensiv- und präklinische Notfallmedizin folgt der deutsche Vorschlag dem Curriculum Notfallmedizin der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin.

Für den Erwerb der Zusatzweiterbildung ist die Facharztweiterbildung in einem der großen Fächer mit hohem Anteil an Notfallpatienten erforderlich. Erwerben können die Zusatzweiterbildung Anästhesisten, Allgemeinmediziner, Chirurgen, Internisten, Neurologen, Neurochirurgen sowie Pädiater. Die Zusatzweiterbildung erfordert die ganztägige, vollzeitige Tätigkeit in einer interdisziplinären Notaufnahme über zwei Jahren, von denen ein halbes Jahr während der Weiterbildungszeit in dem jeweiligen Gebiet erbracht werden kann. Eingangsvor-aussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung sind zudem die bestehende Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und zusätzlich ein halbes Jahr Tätigkeit auf einer Intensivstation. TG

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