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Pflegereform: Modellkommunen sollen Pflegeberatung erproben
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Die Bundesregierung will die Kommunen in Deutschland bei der Pflege stärker einbinden. Das geht aus dem Referentenentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage bestätigte, wurde der Entwurf bereits an die Fraktionen verschickt. Um Kommunen „verantwortlich“ in die Strukturen der Pflege einzubinden, sollen in der Pflegeberatung verschiedene Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt werden. Zum einen sieht der 107-seitige Entwurf vor, dass Kommunen die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen übernehmen können. Das Vorhaben soll ab dem 1. Januar 2017 zunächst in einem für die Länder optionalen Modellprojekt mit 60 Kommunen erprobt werden. Die Laufzeit soll fünf Jahre betragen. Die Kommunen erhielten damit die Möglichkeit, „Beratung zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Altenhilfe aus einer Hand anzubieten“, heißt es im Referentenentwurf. Zum zweiten sollen Kommunen im Rahmen landesrechtlicher Regelungen zunächst für fünf Jahre ein Initiativrecht erhalten, Pflegestützpunkte einzurichten. Das soll zu mehr Pflegestützpunkten in den Bundesländern führen, die bislang kaum von dem Instrument Gebrauch gemacht haben. Angedacht ist, dass Kommunen oder Länder, Krankenkassen und Pflegekassen die Beratungsstellen zu jeweils einem Drittel finanzieren.
Neben Neuerungen in der Pflege plant die Regierung mit der Gesetzesinitiative kleine Änderungen im Medizinproduktegesetz und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Korrekturen sind etwa für den Ablauf des Benennungsverfahrens der sogenannten benannten Stellen vorgesehen. Daneben enthält der Entwurf eine Änderung der Bundes-Apothekerordnung, der Bundesärzteordnung, des Psychotherapeutengesetzes sowie des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde. Festgelegt wird darin die örtliche Zuständigkeit im Ausstellungsverfahren des Europäischen Berufsausweises. may/dpa