ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2016Referentenentwurf: Regierung plant Budgetsystem für Psychiatrie

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Referentenentwurf: Regierung plant Budgetsystem für Psychiatrie

Maybaum, Thorsten

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Regierungspläne sehen ein individuell verhandeltes Budget als Vergütung für psychiatrische Kliniken vor. Foto: dpa
Regierungspläne sehen ein individuell verhandeltes Budget als Vergütung für psychiatrische Kliniken vor. Foto: dpa

Die Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken soll künftig über ein Budgetsystem geregelt werden. Landeseinheitliche diagnosebezogene Tagespauschalen wird es nicht geben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums (BMG) hervor. Demnach sollen die Budgets für die Vergütung individuell mit den Kassen vereinbart werden. Die Verhandlungen sollen auf den bestehenden Budgets basieren, heißt es. Strukturelle Besonderheiten seien zu berücksichtigen. Vorgesehen sind darüber hinaus verbindliche Personalvorgaben. Details soll der Gemeinsame Bundesausschuss auf Grundlage aktueller Leitlinien und der Psychiatrie-Personalverordnung festlegen. Die Koalition hält zudem an den Plänen fest, die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Die Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung beziffert das BMG auf 60 Millionen Euro jährlich ab 2017. Der Entwurf wurde an die Verbände zur Stellungnahme verschickt. Eine Anhörung ist für Ende Juni geplant. Am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Während das ursprüngliche Finanzierungssystem von PEPP auf Widerstand aus Ärzteschaft und Pflege gestoßen war, fallen die ersten Reaktionen nun positiver aus. „Entscheidend ist, dass das auf landeseinheitlichen Tagespauschalen basierende Festpreissystem abgeschafft wird“, sagte etwa Iris Hauth, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Erfreut zeigt sie sich darüber, dass es verbindliche Personalvorgaben geben soll. Hauth mahnt aber zugleich an, dass es eine gesicherte gesetzliche Refinanzierung geben müsse. may

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