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Schwangerenkonfliktberatung: Gratwanderung


Die Bischöfe beschlossen, dieser Aufforderung zu folgen. Sie wollen allerdings keinen Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung, in der Annahme, diese könne viele Frauen davon überzeugen, das Kind auzutragen. Der geplante Ausweg: Die Bescheinigung soll künftig durch den Zusatz "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden" ergänzt werden. Damit will die Kirche ihren Einsatz für die Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens dokumentieren. Prof. Dr. Dr. Karl Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, räumte allerdings ein: "Niemand kann der Frau die selbstverantwortliche Entscheidung abnehmen."
Ob der von den Bischöfen vorgeschlagene Weg letztlich gangbar ist, darf bezweifelt werden. Zwar können die Scheine zunächst so lange akzeptiert werden, bis die Länder über das weitere Vorgehen entschieden haben, sagte Ulrike Wollersheim von der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Doch die Länder dürften nur Finanzmittel für Beratungsstellen verwenden, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ob bei dem Zusatz noch von der geforderten ergebnisoffenen Beratung gesprochen werden könne, wagte die Rechtsanwältin zu bezweifeln. Der Deutsche Ärztinnenbund glaubt, daß "Frauen, die sich in einem echten Zwiespalt befinden, die katholischen Beratungsstellen gar nicht mehr aufsuchen werden." Dies habe nicht nur für gläubige Frauen, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Beratungsstellen ernsthafte Konsequenzen. Gisela Klinkhammer
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