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Jobsharing-Praxen: Leistungsbeschränkung aufgehoben


Vertragsärzte, die sich in einem überversorgten Planungsbereich einen Arztsitz teilen (Jobsharing), dürfen bislang den Leistungsumfang ihrer Praxis nur um maximal drei Prozent erhöhen. Diese Begrenzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgehoben. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilte, können Jobsharing-Praxen, die über einen Umsatz unterhalb des Fachgruppendurchschnitts verfügen, diesen künftig bis zum Fachgruppendurchschnitt des Vorjahres steigern. Die Regelungen gelten auch für Angestellte mit Leistungsbeschränkung. Mit dem Beschluss zur Bedarfsplanungsrichtlinie setzt der G-BA einen gesetzlichen Auftrag um. EB
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