ArchivDeutsches Ärzteblatt26/2016Krankenhausmorde: Konsequenzen ziehen

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Krankenhausmorde: Konsequenzen ziehen

Korzilius, Heike

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Während immer neue Opfer des Krankenpflegers Niels H. entdeckt werden, berät der niedersächsische Landtag über Gesetzesänderungen, um solche Taten künftig zu verhindern.

Jahrelang unentdeckt: Niels H. bei seinem Prozess im Februar 2015. Der Krankenpfleger steht im Verdacht, mehr als 30 Patienten getötet zu haben. Foto: dpa
Jahrelang unentdeckt: Niels H. bei seinem Prozess im Februar 2015. Der Krankenpfleger steht im Verdacht, mehr als 30 Patienten getötet zu haben. Foto: dpa

Der bisher größte Massenmörder in der bundesdeutschen Geschichte – deutliche Worte fand der niedersächsische Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz (SPD) für Niels H., der nach Erkenntnissen der Ermittler für mehr als 30 Todesfälle in Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg verantwortlich sein könnte. 2015 hatte ihn das Landgericht Oldenburg wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Während des Prozesses hatte der heute 39-Jährige gestanden, 90 Patienten am Klinikum Delmenhorst eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt zu haben, um eine Kreislaufkrise herbeizuführen. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, sich danach bei Reanimationen als Retter präsentieren zu können, sagte ein Sprecher des Landgerichts damals (siehe auch die Titelgeschichte „Patiententötungen“, DÄ 43, 2015).

Um sämtlichen Verdachtsfällen nachgehen zu können, nahm im November 2014 eine Sonderkommission der Polizei die Ermittlungen auf. 99 ehemalige Patienten des Klinikums Delmenhorst wurden seither exhumiert, bei 27 seien Rückstände eines Herzmedikaments entdeckt worden, sagte der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme am 22. Juni.

Zuvor hatte am 8. Juni der niedersächsische Landtag über den Fall und seine politischen Folgen beraten. Zum einen ging es dabei um den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ (Drucksache 17/5790), den der Landtag im Februar 2015 eingesetzt hatte. Er sollte untersuchen, wie es zu der Mordserie kommen konnte und die vorhandenen Kontrollmechanismen und Strukturen im Gesundheitswesen kritisch hinterfragen.

Zum anderen ging es um Änderungen am niedersächsischen Krankenhaus- und Bestattungsgesetz, mit denen die Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Defizite beseitigen will, die der Abschlussbericht des Sonderausschusses aufgedeckt hat. Danach müssen niedersächsische Krankenhäuser bereits seit dem 1. Januar klinikinterne Patientenfürsprecher einsetzen, die Patienten und deren Angehörigen bei Problemen als Ansprechpartner dienen. Unterstützt werden die Patientenfürsprecher von einem Landespatientenschutzbeauftragten, dessen Ernennung derzeit läuft. Darüber hinaus soll in allen niedersächsischen Krankenhäusern künftig ein Stationsapotheker die Ärzte bei der Arzneimittelverordnung unterstützen. Zusätzlich sollen die Krankenhäuser eine Arzneimittelkommission einsetzen, die den Bestand, die Ausgabe und die Verwendung von Arzneimitteln sowie die strikte Einhaltung der ärztlichen Verordnungen überwacht. In einem solchen System, so die Hoffnung, würde die missbräuchliche Verwendung von Medikamenten schneller auffallen.

Parteiübergreifend kritisierten die Abgeordneten bei der Beratung des Gesetzentwurfs laut Redeprotokoll den hohen zeitlichen und ökonomischen Druck, unter dem die Mitarbeiter in den Krankenhäusern stehen. Die drohende Überforderung begünstige Taten wie die von Niels H. „Es braucht mehr Geld, es braucht mehr Personal, und der Pflegeberuf muss attraktiver ausgestaltet werden“, forderte Annette Schwarz (CDU). Um eine Überforderung des Personals zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor, es den Kliniken zu ermöglichen, modellhaft neue Organisationsstrukturen zu erproben. Denkbar sei beispielsweise ein Rotationssystem, um der hohen Dauerbelastung des Pflegepersonals insbesondere auf Intensivstationen entgegenzuwirken. Außerdem sollten die Krankenhäuser verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern regelmäßige Supervisionen anzubieten. Ebenfalls verbindlich sollen an allen Krankenhäusern anonyme Meldesysteme sowie Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen eingeführt werden. Auch das Bestattungsgesetz wollen die Koalitionäre ändern. So soll die äußere Leichenschau künftig durch externe Ärzte vorgenommen und eine Blutuntersuchung obligatorischer Bestandteil der Leichenschau werden. Der Gesetzesantrag werde voraussichtlich nach der Sommerpause im Sozialausschuss beraten, sagte Dr. med. Thela Wernstedt (SPD) dem Deutschen Ärzteblatt: „Wir sind entschlossen, Änderungen noch in diesem Jahr zu beschließen.“

Heike Korzilius

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