ArchivDeutsches Ärzteblatt27-28/2016Pflegereform: Kommunen sollen in die Beratung einsteigen

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Pflegereform: Kommunen sollen in die Beratung einsteigen

Maybaum, Thorsten; dpa; afp

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Die Kommunen können sich künftig verstärkt in die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen einbringen. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das das Bundeskabinett verabschiedet hat. „Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen.“ Den Vorstellungen des Gesetzgebers zufolge sollen Kommunen künftig – zunächst für die Dauer von fünf Jahren – aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Ergänzend zu den Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Alten- und Eingliederungshilfe sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, beraten dürfen. Darüber hinaus wird mit der Reform ein Modellvorhaben in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen angestoßen.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßte den Vorstoß, die Pflegeberatung besser zu verzahnen. Ratsuchende müssten aber zwischen den Angeboten von Kassen und Kommunen wählen können, mahnte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Der Deutsche Städtetag kritisierte, Kommunen hätten zu wenig Spielräume. Der GKV-Spitzenverband lehnt eine „Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen“ ab. Verschärft werden sollen mit dem Gesetz auch die Kontrollmöglichkeiten von ambulanten Pflegediensten. Das Gesetz durchläuft nun Bundestag und Bundesrat. Es soll 2017 in Kraft treten. may/dpa/afp

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