ArchivDeutsches Ärzteblatt31-32/2016Prävention: Boni – Cui Bono?
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Egbert Maibach-Nagel Chefredakteur
Egbert Maibach-Nagel Chefredakteur

Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen wollten es wissen: Sie haben die Bundesregierung um Auskunft gebeten, ob und inwieweit persönliche Gesundheitsdaten aus sogenannten Wearables, also mit Fitness- oder Gesundheitsapps arbeitenden mobilen Rechnern, künftig eine Rolle bei den von den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden Bonusprogrammen spielen werden. Die Antwort der Bundesregierung lässt aufhorchen: Sie schließt es nicht aus.

Bisher wurden allenfalls Unternehmen wie der private Lebensversicherer Generali genannt, wenn es darum ging, Versichertendaten für die Tarifierung zu nutzen. Aber nach dieser Antwort scheinen die Krankenkassen auch in dieser Frage nicht mehr außen vor. Damit ist theoretisch der Anfang zur Sammlung persönlicher Gesundheitsdaten durch gesetzliche Krankenkassen gemacht.

Vor Inkrafttreten des Präventionsgesetzes konnten die Kassen Boni als Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten vorsehen, jetzt sollen sie es. Zu Recht verfolgen sowohl die Grünen als auch Datenschützer dieses Geschehen kritisch.

Zwar ist der dahinterstehende Gedanke, Menschen zur Gesundheitsvorsorge zu animieren, nicht falsch. Aber ob die mittelbare Reduzierung des GKV-Beitrages dem Sinn des Solidarprinzips einer gesetzlichen Krankenversicherung und dem Ziel wachsender Volksgesundheit entspricht, ist eine politische Frage wert.

Auffällig ist, dass Prävention als Aufgabe im Umfeld der Krankenkassen immer wieder in ein schlechtes Licht gerät. Nicht ohne Grund stellen einzelne Krankenkassen das Finanzierungsgefüge, in dem Prävention funktionieren soll, infrage. Die Innungskrankenkassen beispielsweise bezeichnen Prävention als „Verlustgeschäft“. Sie wollen den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der vor allem schwerwiegende, eng abgrenzbare und teure Krankheiten ausgleichen soll, ändern. Andere Kassen, die vom Morbi-RSA profitieren, legen keinen Wert auf eine Änderung. Der Graben zieht sich quer durch die Kassenlandschaft.

Untypisch für das deutsche Gesundheitswesen ist dieser Grabenkampf sicherlich nicht. Aber Sorge bereitet, dass das deutsche Gesundheitswesen, das inzwischen auf Abertausenden Gesetzen und Verordnungen basiert, in seinen Querbezügen kaum noch durchschaubar ist. Transparenz verkommt zunehmend zur Standpunktwahl und der daraus resultierenden subjektiven Sichtweise. Die IKK rechnet vor, dass sich Prävention im Rahmen des Systems für die Krankenkassen selbst nicht mehr lohnt. Systemimmanent mag das stimmen, volkswirtschaftlich ist es falsch. Wo in der Medizin durch gezielte gesundheitliche Aufklärung Verhaltensänderungen in der Bevölkerung bewirkt werden, entlastet das Folgekosten.

Damit das aber passieren kann, müssen Leistungsanreize geschaffen werden. Beispiel: Wenn Ärzte nicht nur für kurative Maßnahmen, sondern auch für „sprechende Medizin“ bezahlt werden, kann Prävention funktionieren. Wenn Krankenkassen über Bonusprogramme ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis austarieren, ist das unternehmensspezifisch, nicht volkswirtschaftlich motiviert. Wo die gute Unternehmensbilanz wichtiger ist als die Volksgesundheit, hat das Gesundheitswesen das Nachsehen. Schon deshalb dürfen Bonusprogramme nicht zum Vehikel gemacht werden, um Datenprofile zu erstellen.

Egbert Maibach-Nagel
Chefredakteur

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