BRIEFE
Transplantation: Gebot der Gerechtigkeit


Betrachte man die Sache doch vom Anfang aus: Ich bin bereit, meine Organe zu spenden, weil sie jemandem nützlich sein können und ich sie nach meinem Tod ja nicht mehr brauche. Nun ist es dazu gekommen, und im Idealfall dürfen sich mehrere Patienten über eines meiner neuen Organe freuen. Und sie sollen dann wirklich, nach allem was für sie getan wurde, sich um ihre Pflicht drücken können, mit ihren Daten unser Wissen über Transplantation weiter zu verbessern?
Wo ist die Stelle im Organspendeausweis, an der ich solche Zeitgenossen vom Empfang meiner Organe ausschließen kann?
Besonders in Deutschland steckt das Götzenbild Datenschutz hinter einer grossen Zahl Eigentore auf vielen Gebieten!
Und wo wir beim Thema sind: Wann kommt endlich die selbstverständlichste aller Regeln, dass nur zur Spende Bereite auch als Empfänger berücksichtigt werden? Zumindest sollten sich doch diejenigen, die sich aus welchen Gründen auch immer darum drücken, am Ende der Warteliste wiederfinden. Ein schlichtes Gebot der Gerechtigkeit, was potenziell über Nacht auch die Zahl der verfügbaren Organe rasant steigen ließ?
Vielleicht auch als Variante: es den Spendern überlassen, indem man sie im Organspendeausweis ankreuzen lässt, ob ihnen dieser Punkt wichtig oder egal ist. Jeder kennt es doch aus der Kfz-Versicherung. Man bekommt nur die Leistungen, für die man auch zu bezahlen bereit war. Es ist aber auch gut, nicht gezwungen zu sein, maximale Leistungen mitzufinanzieren, wenn man sie nicht möchte. Ein Prinzip, dessen weitere (behutsame) Anwendung generell segensbringend im Gesundheitswesen sein könnte.
Dr. med. Daniel Weyandt, 10435 Berlin