ArchivDeutsches Ärzteblatt35-36/2016Randnotiz: Apotheken, hamstert!
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Die Einkaufsliste mit Dingen, die die Bevölkerung der neuen von der Regierung beschlossenen „Konzeption Zivile Verteidigung“ zufolge horten sollte, ist lang. Sie reicht von Trinkwasser – zehn Liter pro Person für fünf Tage – über Nahrungsmittel bis hin zu einer Hausapotheke mit einem „Vorrat an regelmäßig benötigten Medikamenten“. Mittlerweile gibt es bereits Preisvergleiche, in welchen Märkten die Hamsterkäufe am billigsten sind, nur, falls Sie auch auf Tour gehen wollen.

Diejenigen, die dem Aufruf folgen, gehören zu einer selten gewordenen Spezies im Land. Nämlich zu denen, die noch große Lagerhaltung betreiben. Vielfach gilt heutzutage: just-in-time ist in. Auch die Pharmaindustrie produziert vieles nicht auf Vorrat, übrigens ein Grund, warum es zu Lieferengpässen kommen kann. Und die Apotheken? Die müssen laut Zivilschutzkonzept „Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte“ vorhalten, die „zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung notwendig“ sind. Das gelte aber bereits heute für die ersten ein bis zwei Wochen, schreibt das Innenministerium, das offenbar davon ausgeht, dass dies auch so ist. Bei Patienten entsteht teils ein anderer Eindruck. Nämlich der, dass Vorräte in Apotheken für rezeptpflichtige Mittel – im Gegensatz zu Cremes oder Diätnahrung – eher kleiner werden. Möglich, dass es sich um Einzelfälle handelt, wenn Betroffene nach der Verordnung eines Antibiotikums gegen eine Blasenentzündung in mehr als einer Apotheke zu hören bekommen: „Darf ich Ihnen das bestellen?“ Kann es sein, dass vier Apotheken ein Präparat gegen Herpes simplex nicht vorrätig haben? Auch ohne Krisenfall der Aufruf: Apotheken, hamstert!

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