ArchivDeutsches Ärzteblatt35-36/2016Bundesratsinitiative: Justizministerien streben Änderung im Betreuungsrecht an

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Bundesratsinitiative: Justizministerien streben Änderung im Betreuungsrecht an

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Eine Bundesratsinitiative will die Situation für engste Angehörige verbessern, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Foto: dpa
Eine Bundesratsinitiative will die Situation für engste Angehörige verbessern, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Foto: dpa

Das Betreuungsrecht in Gesundheitsfragen soll nach dem Willen der Justizminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern verbessert werden. „Engste Angehörige sollen sich künftig in Gesundheitsfragen automatisch gegenseitig vertreten und so einen gerichtlich bestellten Betreuer vermeiden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU). Zuvor beschloss das Landeskabinett, einen Gesetzesantrag von Baden-Württemberg zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern als Mitantragsteller im Bundesrat zu unterstützen. Kuder stellte klar, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ohne Vorsorgevollmacht nicht befugt sind, in Gesundheitsfragen den Partner rechtlich zu vertreten. Fehle eine Vollmacht, sollen mit der Reform die nächsten Angehörigen etwa nach einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit in ärztliche Maßnahmen einwilligen sowie für den Pflegefall Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen beantragen können. Kuder sagte, sie rate dennoch zur Vorsorgevollmacht, um alle Risiken abzusichern. dpa

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