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Pharmadialog: Kommt womöglich kein Gesetz?


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit der Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialoges begonnen. In zwei nichtöffentlichen Anhörungen von Verbands- und Ländervertretungen zum Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ vergangene Woche wurde vor allem über die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge von Medikamenten diskutiert. Während sich der GKV-Spitzenverband in seinen Positionspapieren gegen eine Vertraulichkeit ausgesprochen hat, setzen sich die Vertreter von Pharmaunternehmen vehement dafür ein. Andere Sachverständige, wie etwa der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, und der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, sprachen sich in der Sitzung dem Vernehmen nach gegen die Vertraulichkeit aus. Ludwig appellierte an die Fairness gegenüber anderen EU-Ländern, Hecken verlangte, dass Ärzte wissen müssten, ob sie wirtschaftlich verordnen. Allerdings heißt es in einem internen Brief des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller im Anschluss an die Anhörung, dass es „bemerkenswert sei, dass sowohl Prof. Hecken als auch die KBV deutlich gemacht haben, dass die Ärzte Erstattungsbeträge nicht kennen müssen.“ Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vor. Nach DÄ-Informationen sind die Aussagen in dieser Weise nicht gefallen. Auch bei der Verwaltungsratsitzung des GKV-Spitzenverbandes vergangene Woche hörte sich das anders an: Laut Aussage von Johann-Magnus von Stackelberg teile das BMG bei der Vertraulichkeit eher die Position des GKV-Spitzenverbandes. Eher werde auf ein Gesetz verzichtet, als dass die Vertraulichkeit komme, so von Stackelberg. bee