ArchivDeutsches Ärzteblatt35-36/2016Änderung der Satzung der KBV

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderung der Satzung der KBV

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Bekanntmachungen

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 23. Mai 2016 beschlossen:

Satzungsänderung

Die Satzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11. Dezember 2015 wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. § 7b Abs. 6 S.1 erhält die folgende Fassung:

„Der Ausschuss kann bereits vor einer Sitzung der Vertreterversammlung auf Antrag von jeweils mindestens 60 v.H. der Mitglieder aus der jeweiligen Versorgungsebene oder während der Sitzung der Vertreterversammlung von jeweils mindestens 60 v.H. der anwesenden Mitglieder der Versorgungsebene mit einer Entscheidung beauftragt werden, ob die Beschlussvorlage oder der von der Vertreterversammlung zu entscheidende Sachverhalt Belange, welche ausschließlich die hausärztliche Versorgung und Belange, welche ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, zum Gegenstand haben

2. Nach § 7b Abs. 6 S. 3 wird folgender Satz angefügt:

„In begründeten Fällen kann der Ausschuss beschließen, dass eine Entscheidung über die Zuordnung erst nach der Sitzung der Vertreterversammlung getroffen wird.“

Inkrafttreten

Die Vorschriften treten nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit entsprechend § 20 S. 1, zweiter Hs. der Satzung am achten Tag nach dem Ausgabedatum des die Veröffentlichung der Satzung enthaltenden „Deutschen Ärzteblatts“ in Kraft.

Hamburg, den 23. Mai 2016

Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas
Vorsitzender der Vertreterversammlung

Die vorstehenden von der Vertreterversammlung der KBV am 23. Mai 2016 beschlossenen Änderungen der Satzung werden gem. § 81 Abs. 1 S. 2 SGB V genehmigt.

Bonn, den 20.07.2016
225–21624–02/002

Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag

gez. Dr. Ulrich Orlowski

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