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Pflegereform: Etwa zwei zusätzliche Vollzeitkräfte pro Heim


Kurz vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuversichtlich, dass die Umstellung planmäßig gelingen wird. „Wir gehen davon aus, dass alle Gutachter zum 1. Januar 2017 vollständig geschult sein werden“, hieß es aus dem BMG.
Mit dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II wurde die Einführung des lange erwarteten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem Jahr 2017 beschlossen. Damit sollen körperliche und psychische Einschränkungen bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen gleichermaßen erfasst und in fünf neue Pflegegrade eingeordnet werden, die die bisher geltenden drei Pflegestufen ersetzen. Das Jahr 2016 sollte unter anderem dafür genutzt werden, die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu schulen. Das BMG geht davon aus, dass die Pflegekassen die bei ihnen versicherten Pflegebedürftigen im November darüber informieren werden, in welchem neuen Pflegegrad sie eingestuft wurden.
In dem Gesetz wurden die Landesverbände der Pflegekassen und die Träger der Pflegeeinrichtungen aufgefordert, bis Ende September neue Pflegesätze zu verhandeln, die sich an dem neuen System orientieren. Bei den bereits abgeschlossenen Verhandlungen hätten sich die Vertragspartner dabei auf durchschnittlich zwei zusätzliche Vollzeitstellen in den stationären Pflegeeinrichtungen geeinigt, hieß es aus dem BMG. fos
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