ArchivDeutsches Ärzteblatt46/2016Reform der Psychotherapeutenausbildung: Noch viele Fragen offen

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Reform der Psychotherapeutenausbildung: Noch viele Fragen offen

Bühring, Petra

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Das Bundesgesundheitsministerium hat Eckpunkte zu einem Hochschulstudium der Psychotherapie vorgelegt, das mit Approbation und Staatsexamen abschließt. Die Psychotherapeuten stellen Ideen zur künftigen Weiterbildung vor.

Abiturienten sollen künftig direkt „Psychotherapie“ studieren können und nicht mehr zu einer postgradualen Ausbildung gezwungen sein. Foto: dpa
Abiturienten sollen künftig direkt „Psychotherapie“ studieren können und nicht mehr zu einer postgradualen Ausbildung gezwungen sein. Foto: dpa

Das „Geheimpapier“ kursierte bereits eine Weile durch die Lande und sorgte für Aufregung, bevor das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Gelegenheit hatte, es offiziell vorzustellen: Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, präsentierte das Eckpunktepapier zur Reform der Psychotherapeutenausbildung bei der Tagung zur „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 8. November in Berlin. „Wir legen ein Modell für ein psychotherapeutisches Hochschulstudium mit Approbation und Staatsexamen vor, das unseren und Ihren Anforderungen entspricht. Auch die Länder haben ihre Zustimmung signalisiert“, sagte sie. Die künftige Ausbildung soll für die Behandlung Erwachsener sowie Kinder und Jugendlichen qualifizieren. Auch praktische Inhalte sollen in das Hochschulstudium integriert werden (siehe Kasten).

Gründe für die Reform

Der Präsident der BPtK, Dr. rer. nat. Dietrich Munz, wies noch einmal auf die Gründe für die dringende Reformbedürftigkeit der Ausbildung beziehungsweise des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) hin: die föderalen Ungleichheiten bei der Zulassung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), denn einige Bundesländer erkennen bereits den geringer qualifizierten Bachelor für die Ausbildung zum KJP an; die prekäre finanzielle Situation der angehenden Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und KJP, die „einer sozialen Selektion“ gleichkomme sowie die starke Orientierung der derzeitigen Ausbildung an der ambulanten Versorgung, „obwohl unser Tätigkeitsfeld viel breiter ist“, so Munz.

Schon seit einigen Jahren wurde auf den Deutschen Psychotherapeutentagen diskutiert, wie die postgraduale Ausbildung (Hochschulstudium der Psychologie oder Sozialpädagogik [KJP] mit anschließender drei- bis fünfjähriger Ausbildung an privaten oder universitären Instituten) reformiert werden könnte, um diese Probleme zu lösen. Am Ende dieses Prozesses stand der Beschluss des 25. Psychotherapeutentags im November 2014 zur sogenannten Direktausbildung, also eines Psychotherapiestudiums mit anschließender Weiterbildung, analog zur ärztlichen Aus- und Weiterbildung.

„Die Bundesärztekammer (BÄK) will zur Problemlösung der psychotherapeutischen Ausbildungsreform beitragen“, erklärte Dr. med. Ulrich Clever, Vorstandsbeauftragter der BÄK für Fragen der ärztlichen Psychotherapie, bei der Tagung. „Das heißt auch, dass wir PP und KJP als eigenständigen Heilberuf anerkennen – obwohl viele in den Reihen der Ärzteschaft das nicht wollen.“ Clever appellierte an die BPtK, auch künftig von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten zu sprechen und nicht den Begriff „Psychotherapeut“ für sich zu beanspruchen. Denn: „Die ärztliche Psychotherapie darf nicht in Vergessenheit geraten“. Darüber hinaus sei wichtig, dass der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie von BÄK und BPtK weiterhin gemeinsam betrieben werde.

Arbeitsentwurf zum PsychThG

Staatssekretärin Widmann-Mauz kündigte Gespräche über die Eckpunkte mit der BPtK und mit der BÄK an: „Wir wollen eine Reform mit Ihnen gemeinsam entwickeln.“ Anschließend will das BMG einen Arbeitsentwurf für ein neues PsychThG vorlegen, damit das parlamentarische Verfahren beginnen kann. Erst wenn der Entwurf vorliegt, könne über die Weiterbildung diskutiert werden, „denn das eine hängt mit dem anderen zusammen“, sagte die Staatssekretärin. Das Eckpunktepapier klammert die Weiterbildung bisher aus, was im Vorfeld bemängelt wurde. Das PsychThG werde in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr verabschiedet, „stehe aber in der nächsten ganz oben auf der Agenda“, erklärte sie.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Eckpunkte: „Sie zeigen, dass das BMG an einer umfassenden Reform des PsychThG arbeitet und dabei wesentliche Forderungen von uns aufgreift“, erklärte Präsident Munz. Allerdings ließen die Eckpunkte noch Fragen offen: So sei unklar, ob mit einem Approbationsstudium in diesem Sinne „eine hinreichende Qualifizierung auf EQR-7-Niveau“ möglich sei. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) ist eine Initiative der Europäischen Union, der berufliche Qualifikationen vergleichbar machen soll. Die Ziffer 7 beschreibt das zweithöchste Niveau. Die reformierte Ausbildung müsse wissenschaftliche und praktische Kompetenzen vermitteln sowie die Grundlage für die Weiterbildung sein, forderte Munz. BPtK-Vizepräsident Nicolaus Melkop forderte: „Die Struktur des Studiums muss auch offen für Bachelor- und Masterabschlüsse sein.“ Staatssekretärin Widmann-Mauz erklärte hingegen, das BMG werde von dem Staatsexamen nicht abrücken.

Nach aktuellem Diskussionsstand der BPtK soll die Weiterbildung (WB) fünf Jahre betragen und hauptberuflich in Lehrpraxen oder komplementären Einrichtungen durchgeführt werden. Dort sollen die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) angestellt werden. „Weiterbildungsinstitute“, wahrscheinlich die derzeitigen Ausbildungsinstitute, sollen die WB koordinieren. Der zweijährige praktische Teil soll an psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken absolviert werden. Vorgesehen ist eine Spezialisierung entweder für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche sowie der Erwerb der Fachkunde in mindestens einem Psychotherapieverfahren. „Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen noch Lösungen gefunden werden“, erklärte Munz.

Expertisen zur Weiterbildung

Zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung hat die BPtK Expertisen in Auftrag gegeben, die, wenn die Berichte fertig sind, mit der Politik diskutiert werden sollen. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) sucht Lösungen für den ambulanten Bereich. Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) nimmt die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer neuen Weiterbildung für die Krankenhäuser unter die Lupe.

Dr. rer. nat. Anke Walendzik vom EsFoMed stellte Modelle zur Finanzierung vor. „Die Weiterbildung allein aus den Erträgen der Behandlungsleistungen zu finanzieren, ist kaum möglich“, sagte sie. Denkbar sei ein zusätzlicher „Strukturzuschlag zur Qualitätssicherung der Versorgung“, der von den Krankenkassen getragen werde. Alternativ seien Fondslösungen vorstellbar. Neben den Eigenleistungen könnte die Weiterbildung aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, als „Sonderfonds psychotherapeutische Weiterbildung“. Das berge aber Risiken, weil dann die Finanzierung von der Kassenlage abhänge, so Walendzik. Denkbar seien auch Förderfonds wie für die allgemeinmedizinische Weiterbildung, zu der Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen zur Sicherstellung der Versorgung verpflichtet sind (§ 75 a SGB V). Ein weiterer Förderfonds könnte aus Geldern der Rentenversicherung, der Länder oder der Kinder- und Jugendhilfe gespeist werden. „Man kann sich gut vorstellen, die Modelle miteinander zu kombinieren, also Eigenleistungen, Strukturzuschlag und Förderfonds“, sagte Walendzik.

„Die Psychotherapeuten in Weiterbildung würden in den Krankenhäusern grundsätzlich über die Entgeltsysteme finanziert werden“, erklärte Dr. Karl Blum vom DKI. Er rechnet mit Jahresbruttogehältern zwischen 50 000 und 60 000 Euro in Anlehnung an die Tarifgehälter der Ärzte. Etwa 2 500 Absolventen pro Jahrgang würden die Weiterbildung anstreben, schätzt er. Zwei Jahrgänge würden Weiterbildungsplätze an den Kliniken benötigen. „So viele Plätze wird es gar nicht geben“, gab er zu bedenken. Auch BPtK-Vize Melkop hatte darauf hingewiesen, das unklar sei, wie eine angemessene Relation zwischen Studienplätzen und Weiterbildungsplätzen sichergestellt werden soll.

„Wir gehen davon aus, dass die PiW nach einem Psychotherapiestudium besser qualifiziert sind als die heutigen Ausbildungskandidaten“, erklärte DKI-Forscher Blum. Entsprechend rechnet er damit, dass die PiW 80 Prozent der Leistungen erbringen, die jetzt ein ausgebildeter Psychotherapeut leistet. Die restlichen 20 Prozent würden auf Literaturstudium und anderes entfallen. „Die Ausgestaltung der Weiterbildung ist noch offen, aber die Reform wird zu radikalen Änderungen der Personalstruktur in den Krankenhäusern führen“, ist sich Blum sicher.

Petra Bühring

Eckpunkte der Ausbildung

Das Bundesgesundheitsministerium befasst sich in den Eckpunkten ausschließlich mit den Details der Ausbildung. Die Weiterbildung wird ausgeklammert. Vorgesehen ist ein fünfjähriges wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychotherapie, das mit Staatsexamen und Approbation abschließt und „gezielt auf die berufliche Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten“ ist. Das Studium soll für die Behandlung Erwachsener sowie Kinder und Jugendlicher qualifizieren. Es soll an einer Universität oder „gleichgestellten Hochschule“ absolviert werden und ist unterteilt in zwei Studienabschnitte: Im ersten Abschnitt (1. bis 3. Jahr) werden grundlegende psychologische, psychotherapeutische und wissenschaftliche Kompetenzen erworben; im zweiten Abschnitt (4. bis 5. Jahr) sollen vertiefte psychotherapeutische, versorgungsrelevante und wissenschaftliche Kompetenzen erworben werden. Das Studium soll mindestens 5 200 Stunden umfassen, aufgeteilt in eine theoretische Ausbildung mit 2 900 Stunden, in der Wissen in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen vermittelt wird. Die praktische Ausbildung mit mindestens 2 300 Stunden soll grundlegende praktische Einblicke in den Forschungs- und Klinikalltag, Hospitationen, vertiefende berufsqualifizierende Erfahrungen in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken unter Anleitung sowie Kleingruppenangebote zur Supervision und zur Selbstreflexion umfassen. Die Hochschulen sollen sicherstellen, dass grundlegende praktische Kenntnisse in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren gesammelt werden können.

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