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Rezeptpflichtige Medikamente: Versandhandelsverbot wird kein Schnellschuss


Das geplante Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird voraussichtlich nicht an das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung angehängt, das Mitte November in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Das hat Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, bei einer Veranstaltung der Schwenninger Krankenkasse in Berlin erklärt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe den Auftrag erteilt, einen Gesetzentwurf vorzubereiten und werbe nun bei den Ländern um Zustimmung. Da das geplante Gesetz der Europäischen Kommission vorgelegt werden müsse, sei eine enge Abstimmung erforderlich. Die SPD hat sich gegen ein Verbot gewandt.
Unterdessen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Empfehlung für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgegeben. Am 25. November will sich das Plenum des Bundesrats mit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses befassen.
Das geplante Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte im Oktober entschieden, dass sich ausländische Versandapotheker nicht an die in Deutschland einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. HK