ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2016Bundestag: Pflegebedürftige sollen besser beraten werden

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Bundestag: Pflegebedürftige sollen besser beraten werden

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Die dritte Stufe der Pflegereform – ein Schwerpunkt ist die Beratung – ist im Bundestag verabschiedet worden. Foto: dpa
Die dritte Stufe der Pflegereform – ein Schwerpunkt ist die Beratung – ist im Bundestag verabschiedet worden. Foto: dpa

Pflegebedürftige und Angehörige sollen besser über Möglichkeiten der Pflege beraten werden. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das die Große Koalition im Bundestag beschloss. Linke und die Grüne stimmten dagegen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies darauf hin, dass sich das Gesetz in eine Reihe von Pflegereformen eingliedert. So sollten Demenzkranke ab kommendem Jahr gleichen Zugang zu den Unterstützungsangeboten erhalten. Ausrichten solle sich die Hilfe im Zuge der Umstellung der bisherigen Pflegestufen auf Pflegegrade stärker am persönlichen Bedarf. „Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich.“ Linke und Grüne kritisierten die Schritte als unzureichend. Betrügern in der ambulanten Pflege soll es mit der Reform schwerer gemacht werden: Gegen Abrechnungsbetrug soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein systematisches Prüfrecht erhalten. Bisher konnten die Kontrolleure nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Nach jüngsten Todesfällen im Zuge von Heilpraktiker-Behandlungen wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geschaffen. Das Gesetz soll ab Januar in Kraft treten. dpa

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