ArchivDeutsches Ärzteblatt1-2/2017Übertragbare Krankheiten: Elektronisches Meldewesen auf dem Weg

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Übertragbare Krankheiten: Elektronisches Meldewesen auf dem Weg

Hillienhof, Arne

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur besseren Überwachung übertragbarer Krankheiten verabschiedet. Unter anderem wird das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragt, ein elektronisches Meldewesen für Ärzte zu errichten. Dieses soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis Sommer 2017 in Kraft treten. „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Meldungen zu Infektionsausbrüchen sollen künftig von den meldenden Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum RKI durchgängig elektronisch verarbeitet werden. Die Politik verspricht sich davon weniger Bürokratie für die Ärzte und die Gesundheitsämter und eine bessere Zusammenarbeit aller Akteure bei einem Krankheitsausbruch. Neben dieser methodischen Reform werden auch Meldepflichten erweitert: So müssen Krankenhäuser beispielsweise künftig Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen melden. Außerdem soll das Auftreten von Skabies in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. hil

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