BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss zur Bereitstellung und Ausschöpfung des zusätzlichen Finanzvolumens für die hausärztliche Versorgung


Mitteilungen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 49. Sitzung am 12. Dezember 2016 (Präsenzsitzung) einen Beschluss zur Bereitstellung und Ausschöpfung des zusätzlichen Finanzvolumens für die hausärztliche Versorgung entsprechend dem Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 335. Sitzung vom 24. September 2014 mit Wirkung zum 12. Dezember 2016 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.
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