BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung der Satzung der KBV


Bekanntmachungen
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 16. September 2016 beschlossen::
Satzungsänderung
Nach § 6 Abs. 4 S. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Der Vorsitzende der Vertreterversammlung und dessen Stellvertreter bleiben nach Ablauf der Amtsperiode entsprechend § 80 Abs. 3 S. 3 SGB V bis zum Tag vor der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung der neuen Amtsperiode im Amt.“
Nach § 7b Abs. 8 S. 1 wird folgender Satz angefügt:
„In der Geschäftsordnung kann geregelt werden, dass ein Mitglied des Ausschusses oder sein Stellvertreter in dem Fall, in dem beide an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses verhindert sind, ihre Stimme auf ein anderes Mitglied aus derselben Versorgungsebene oder dessen an der Sitzung teilnehmenden Stellvertreter übertragen können.
Inkrafttreten
Die Vorschriften treten nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit entsprechend § 20 S. 1, zweiter Hs. der Satzung am achten Tag nach dem Ausgabedatum des die Veröffentlichung der Satzung enthaltenden „Deutschen Ärzteblatts“ in Kraft.
Berlin, den 16. September 2016
Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Die vorstehenden von der Vertreterversammlung der KBV am 16. September 2016 beschlossenen Änderungen der Satzung werden gem. § 81 Abs. 1 S. 2 SGB V genehmigt.
Berlin, den 25.11.2016
225–21624–02/002
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Joachim Becker
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