BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä)


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
Änderung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä)
Folgende Protokollnotiz wird angefügt:
„Protokollnotiz zu § 30 Abs. 6 BMV-Ä
Es ist absehbar, dass die in § 30 Abs. 6 BMV-Ä vorgeschriebene Zertifizierung der Software für die Verordnung von Heilmitteln bis zum 01.01.2017 nicht vollständig abgeschlossen werden kann, da nicht alle Hersteller ihre begründenden Unterlagen fristgerecht eingereicht haben.
Vor diesem Hintergrund stimmen die Partner des Bundesmantelvertrages überein, dass Vertragsärzte Praxisverwaltungssoftware, die zum 01.01.2017 noch nicht den Vorgaben nach § 30 Abs. 6 BMV-Ä entspricht übergangsweise längstens bis 31.03.2017 für die Verordnung von Heilmitteln nutzen können und diese Verordnungen als gültig anzusehen sind. Wenn bis zum 31.03.2017 keine zertifizierte Software genutzt wurde, ist von einer Bestätigung zur Verwendung zertifizierter Software gemäß § 30 Abs. 8 Satz 2 BMV-Ä abzusehen.
Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, die Verordnungen nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und der Vordruckvereinbarungen korrekt und vollständig auszufüllen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.
Berlin, den 08.12.2016
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin