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Sozialversicherungspflicht: Reformplan für Notärzte soll Versorgung sicherstellen


Künftig sollen Ärzte, die in einer Nebentätigkeit als Notärzte tätig sind, nach Plänen der Großen Koalition für diese Arbeit unter bestimmten Bedingungen nicht mehr sozialversicherungspflichtig sein. Das geht aus Änderungsanträgen zum Heil- und Hilfsmittelgesetz hervor. Konkret sollen Einnahmen als Notarzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sein, wenn die Tätigkeiten neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt wird. In der Begründung zum Antrag, den Union und SPD gemeinsam eingereicht haben, heißt es, die Notarztversorgung könne – gerade in ländlichen Regionen – ohne Ärzte, die zusätzlich zu einer Tätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, vor Ort nicht anderweitig sichergestellt werden. Mit der Neuregelung werde Ärzten dieses zusätzliche Engagement erleichtert.
Hintergrund der Reformpläne ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG, Az.: B 12 R 19/15 B), welches ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, das die Beschäftigung der Notärzte als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12). Manche Bundesländer befürchten seitdem, dass es deutlich schwieriger werden könnte, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. may
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.am Mittwoch, 8. Februar 2017, 19:58
Das BSG hat Urteil des LSG NICHT bestätigt.
Vergleiche dazu: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/918428/bundessozialgericht-keine-inhaltliche-entscheidung-honorar-notaerzten.html
und
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundessozialgericht-verbietet-honorar-notaerzte-nicht_090689.html
Zudem sollten Sie auch auf die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf verweisen, der nicht ohne Kritik blieb:
http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/480428
Hier möchten wir insbes. auf die Stellungnahme der ABV verweisen, die die Situation sehr gut analysiert hat.
Mit freundlichen Grüßen,
N. Schäfer / Bundesverband der Honorarärzte e.V.