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GKV-Leistung: Ärzte können künftig Cannabis verordnen
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Ärzte können Schwerkranken künftig getrocknete Cannabisblüten und -extrakte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen, wenn diesen nicht anders geholfen werden kann. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erhalten. Der Bundestag hat einstimmig eine entsprechende Novelle verabschiedet, die im März in Kraft treten soll. Geregelt ist darin zum Beispiel, dass die Beweislast bei den Kassen liegt, diese also begründen müssen, warum Medizinalhanf ihrer Auffassung nach im Einzelfall keine angemessene Therapie ist.
Geplant ist mit der Reform ein staatlich kontrollierter Anbau durch eine Cannabisagentur. Bis dies gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe sichergestellt werden. Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht. Eine Begleitstudie soll weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen. Dazu übermitteln Ärzte künftig Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Abgeordnete aller Fraktionen lobten die Reform als großen Schritt für die Versorgungsverbesserung von Patienten. dpa/afp
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