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Heil- und Hilfsmittel: Bundestag verabschiedet zahlreiche Änderungen
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Qualitätsdefizite etwa bei der Versorgung von Patienten mit Inkontinenzprodukten hatten den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Nun hat der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen. Das Gesetz dient zugleich als Sammelsurium fachfremder Anträge, die Union und SPD noch vor der Wahl verabschieden wollten. Mit der Reform erhalten Patienten bei Heil- und Hilfsmitteln künftig Wahlmöglichkeiten bei zuzahlungsfreien Mitteln. Bei Ausschreibungen für Hilfsmittel müssen Kassen bei Vergabeentscheidungen neben dem Preis qualitative Anforderungen an die Produkte berücksichtigen. Für „Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf“ sind Ausschreibungen nicht mehr erlaubt. Anhand von Stichproben sollen Kassen zudem die Leistungserbringer kontrollieren. Ebenfalls mit der Reform verabschiedet wurde ein Modellprojekt zur Verordnung von Heilmitteln. Der Arzt verschreibt weiterhin die Leistung, allerdings in einer Art Blankoverordnung. Der Therapeut bestimmt Auswahl und Dauer der Therapie sowie Häufigkeit der Behandlungseinheiten.
Mit der Reform sind weitere Regelungen verbunden, wie etwa, dass Notärzte in bestimmten Fällen von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Zusätzliche Vergütungen für Diagnosen, nachträgliche Diagnoseübermittlung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie Kodierberatung durch die Kassen werden verboten. Korrekturen gibt es auch bei Krankengeld, Vorversicherungszeiten der Rentner, Mutterschutzgesetz sowie Beiträgen für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung. afp/dpa/may
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