BRIEFE
NS-Verbrechen: Spiel mit dem Feuer


In der BRD begehen wir seit einigen Jahren am 27. Januar den Holocaust-Gedenktag; in diesem Jahr gedenken wir besonders der Euthanasieopfer geistig und körperlich behinderter Menschen.
Doch vor wenigen Wochen beschloss der deutsche Bundestag, dass medizinisch-pharmakologische Versuche an Demenzkranken durchgeführt werden dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen. Sind wir noch zu retten?
Ja, wenn wir die Lehren aus unserer Geschichte ernst nehmen und akzeptieren, dass sich medizinische Versuche an wehrlosen Personen von selbst verbieten. Sonst verkommen unsere Ansprachen zu Sonntagsreden, um unser schlechtes Gewissen zu besänftigen.
Dr. med. Hartmut Wackermann, 64646 Heppenheim
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