THEMEN DER ZEIT
Übertragbare Krankheiten: Erweiterte Meldepflicht


Ein elektronisches Meldesystem soll helfen, übertragbare Krankheiten schneller einzudämmen. Ärzte und Labormediziner befürworten die Digitalisierung, eine Zeit- und Kostenersparnis ist aber nicht zu erwarten.
Mit einer erweiterten Meldepflicht will die Bundesregierung den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Hauptakteur wird dabei das Robert Koch-Institut (RKI) sein. Das Bundesinstitut hat den Auftrag erhalten, das Deutsche Elektronische Meldesystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bis spätestens 2021 einzurichten. Der Gesetzesentwurf wurde letzte Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert.
Die Forderung nach einem elektronischen Meldesystem befürworteten alle anwesenden Sachverständigen. Im Jahr 2015 haben Ärzte und Labore etwa 500 000 Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das RKI übermittelt sowie circa 15 000 Erregernachweise direkt an das RKI gemeldet. Die große Zahl von Meldungen mache eine elektronische Lösung erforderlich, sagte Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, und kritisiert im gleichen Atemzug: Gesundheitsämter seien bei der Planung des Programms komplett außen vor und wüssten nicht, was auf sie zukommt. Von DEMIS erhofft sie sich einen schnelleren Informationstransfer und einen geringeren händischen Aufwand. Der Entlastung bei der Datenermittlung stünde jedoch ein höherer Aufwand bei der Verarbeitung von mehr Datensätzen gegenüber, ist sich Gudrun Widders vom Gesundheitsamt in Berlin sicher. „Der Gesetzesentwurf bedeutet für Gesundheitsämter daher eine Mehrbelastung.“ Diese Einschätzung teilten auch Jörg Freese von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände und Dieter Auch aus dem Honorardezernat der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auf lange Sicht nahmen die Sachverständigen den Abgeordneten der Parteien die Hoffnung, dass mit DEMIS Geld eingespart werden könne.
Die Datenqualität werde auch nur dann besser, wenn es sich bei den Krankheiten tatsächlich um die gemeldeten Erreger handle, sagte Bunte. Das gelte vor allem für klinische, weniger für Labormeldungen. Erst kürzlich hatte sie den Fall, dass sich eine Reihe von Windpockenmeldungen von Fachärzten als Enteroviren entpuppten. Problematisch sei zudem, wenn persönliche Kontakte und Besuche bei Einrichtungen eingeschränkt würden oder ganz wegfielen. Widders beklagte, praktische Erfordernisse würden zu wenig berücksichtigt.
Auch bei der technischen Umsetzung hatten die Sachverständigen abweichende Vorstellungen. Für die Anwender sieht der Gesetzesentwurf mindestens eine kostenlose Praxissoftware oder eine kostenlose webbasierte Lösung vor. Dieses Angebot begrüße die Bundesärztekammer (BÄK), sagte Hauptgeschäftsführer Tobias Nowoczyn. Wartungskosten dürften dabei aber nicht von den Meldeverpflichteten getragen werden. Hingegen lehnt der Bundesverband Deutscher Laborärzte (BDL) eine Software ab, in die sie Daten selber eintragen müssen. Das wäre eine „massive Verschlechterung“ gegenüber dem jetzigen Status. Sie forderten stattdessen eine automatisierte Weiterleitung an die Gesundheitsämter über eine standardisierte Schnittstelle, die gesetzlich vorgegeben ist. Für verbindliche Schnittstellen sprach sich auch Bunte aus.
Uneins waren sich die Sachverständigen zudem bei der geplanten Meldepflicht von Skabies. Bunte befürwortete die Meldepflicht von Skabiesausbrüchen in Einrichtungen der Altenpflege, in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose, Geflüchtete und Asylbewerber. Denn es gehe darum, bei der schwer zu erkennenden Krankheit rechtzeitig zu beraten und eine Ausbreitung zu verhindern. Die BÄK hingegen sieht den Bedarf in erster Linie bei Wohnungslosen und Gemeinschaftsunterkünften. „In der Altenpflege sehen wir ein eher geringes Verbreitungsrisiko von Skabies und würden daher von einer Meldepflicht abraten“, sagte Nowoczyn im Ausschuss.
Der Gesetzesentwurf soll nach Zustimmung des Bundesrates bis Sommer 2017 in Kraft treten.
Kathrin Gießelmann
Was sich ändern soll
DEMIS soll das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbessern.
- In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften soll Skabies meldepflichtig werden.
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden verpflichtet, fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift nosokomiale Infektionen und das Auftreten von speziellen Resistenzen und Multiresistenzen (Antibiotika) aufzuzeichnen.
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