

Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochstehenden
Krankenhausleistungen sehen unisono die Deutsche Kranken-hausgesellschaft (DKG) und der Deutsche
Landkreistag (DLT) gefährdet, falls der Regierungsentwurf zur Strukturreform ab dem Jahr 2000 in der
derzeitigen Version Gesetzeskraft erlangt. Die drohende Einbindung auch des Kliniksektors in die strikte
Ausgabendisziplin, die abrupte Einführung eines Preissystems (Fallpauschalen), der Rückzug der Länder aus der
Finanzierungs- und Planungsverantwortung, die einseitig erweiterten Planungs- und Entscheidungskompetenzen
der Krankenkassen bei der Zulassung (ab 2003) bewirkten eine Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Allein für
1999 prophezeit die DKG eine Finanzierungslücke von einer Milliarde DM, verursacht durch das
Auseinanderdriften von Lohnkosten und Kasseneinnahmen. Die Gesundheit und damit auch das
Klinikgeschehen ließen sich eben nicht budgetieren, andernfalls könnten die Leistungsansprüche der
Versicherten nicht mehr erfüllt werden, müßten Qualitätsabstriche hingenommen, Krankenhäuser und
Abteilungen geschlossen und Personal in einer Größenordnung bis zu 40 000 entlassen werden.
Namentlich der Landkreistag moniert, daß die Krankenkassen künftig eine Monopolstellung im
Vertragsgeschehen erhielten, wenn sie das Recht bekämen, die stationären Leistungen über die
Kapazitätsplanung zu dimensionieren und in den Klinikbetrieb von außen hineinzuregieren. Die Kassen seien
nicht legitimiert, sich ihrer Pflicht zu entziehen, das Morbiditätsrisiko zu tragen, und mit dem Hinweis auf den
aufgehobenen Kontrahierungszwang Leistungen einzukaufen und vor allem den versorgungsnotwendigen
Krankenhäusern (in ländlichen Gebieten) den Garaus zu machen. Die Landkreise seien demokratisch legitimiert
mitzubestimmen, nicht nur als Krankenhausträger, sondern als für die Krankenhausplanung zuständige
Gebietskörperschaft. Als reinen Zweckoptimismus stufte der Landkreistag deshalb die Beschwichtigung von
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer ein: "Der Bund hat kein Interesse daran, die
Krankenhauslandschaft zu ruinieren. Dazu gibt es keine Vorgaben im Gesetz." Dr. Harald Clade
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