

Die Universität Münster erkennt acht Doktortitel ab
Nach dem Bekanntwerden zahlreicher Plagiats-Verdachtsfälle an der Universität Münster hat die Hochschule Konsequenzen gezogen. In acht Fällen sei Ärzten wegen Abschreibens der Doktortitel entzogen worden, sagte ein Universitätssprecher im Februar. In 14 weiteren Fällen gab es eine Rüge für Mängel bei der wissenschaftlichen Arbeit. Als Lehre aus den Plagiatsfällen hat der Fachbereich Medizin jetzt die Beratung der Doktoranden intensiviert und eine neue Promotionsordnung verabschiedet.
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat das Vorgehen der Fakultät gelobt und gleichzeitig die Bedeutung qualitätsgesicherter Promotionen betont. Das Bewusstsein für wissenschaftliches Arbeiten und gute wissenschaftliche Praxis müsse bereits im Studium geschaffen werden. „Dabei ist vor allem die intensive Betreuung von Doktoranden wichtig – eine Maßnahme, die auch in Münster inzwischen umgesetzt wird“, sagte MFT-Generalsekretär Dr. Frank Wissing.
Eine „umfassende Kultur der Redlichkeit und Qualität an wissenschaftlichen Einrichtungen“ hatte der Wissenschaftsrat bereits 2015 gefordert. Diese „Haltung der Integrität“ werde von einigen Rahmenbedingungen beeinflusst. Dazu zähle die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis bereits im Studium. ER
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.