ArchivDeutsches Ärzteblatt13/2017Medizinisches Cannabis: Hüh oder Hott
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Das Pferd erkennt die Richtung nicht mehr: Ohne klare Indikation und Zulassung soll das – sicher in manchen Problemen hilfreiche – Cannabis bevorzugt eingesetzt werden. Das ist aus onkologischer Sicht sehr zu begrüßen.Die GKV kann nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, das krasse Gegenteil der bisherigen Genehmigungspraxis bei Off-label-use.

Im Dezember 2016 hat noch das BSG (B1 KR10/16) den – in Einzelfällen segensreichen – Einsatz von Bevacizumab beim rezidivierten Glioblastom mit aller Schärfe verboten, da Arzneimittel ohne EMA-Zulassung keinesfalls GKV-fähig wären. Mehrere meiner betroffenen jungen Patienten sind verzweifelt. Ist Lebensqualität stratifizierbar?

Dr. med. Wolfgang Abenhardt, 80335 München

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