BRIEFE
Medizinisches Cannabis: Nicht belegt


Ich bin sehr enttäuscht über den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens zu medizinischem Cannabis. Aus meiner Sicht wäre es sehr wünschenswert gewesen, wenn die Verordnung von medizinischem Cannabis in der Hand von Ärzten geblieben wäre, die über große Erfahrung im Bereich Schmerztherapie mit Opiaten und palliativmedizinischer Betreuung verfügen. Die palliativmedizinischen und schmerztherapeutischen Berufsverbände haben hier versagt. Stattdessen darf jetzt jeder Arzt medizinisches Cannabis verordnen.
Abgesehen davon bin ich sehr enttäuscht, dass im Deutschen Ärzteblatt ein Artikel veröffentlicht wird, der mit Aussagen arbeitet, die in keiner Weise mit Studien oder Literaturzitaten belegt werden. Zum Beispiel ist die Frage einer Abhängigkeit in keiner Weise geklärt, im Artikel wird jedoch ein fehlendes Abhängigkeitspotenzial postuliert. Auch wird der Gesetzestext dahingehend meiner Ansicht nach fehlinterpretiert, dass eine Behandlung mit medizinischem Cannabis auch erfolgen könne, wenn der Patient noch nicht austherapiert sei. Ich empfinde den Artikel keineswegs objektiv, sondern tendenziös. ...
Dr. med. Bernd Schloemer, 52062 Aachen