ArchivDeutsches Ärzteblatt13/2017Behandlungsfehler: Das Schadensrisiko ist gering

POLITIK

Behandlungsfehler: Das Schadensrisiko ist gering

Korzilius, Heike

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

In 1 845 Fällen haben Patienten im vergangenen Jahr wegen eines Behandlungsfehlers Ansprüche geltend gemacht. Bei mehr als 700 Millionen Behandlungsfällen liege die Zahl der Fehler im Promillebereich, betont die Bundesärztekammer.

Wenn wir von Fehlern und unerwünschten Ereignissen in der Medizin berichten, dann tun wir dies auch, um die Schere zwischen dem subjektiven Sicherheitsempfinden und dem objektiven Schadensrisiko ein Stück weit zu schließen.“ So leitete Dr. med. Andreas Crusius am 23. März in Berlin die Vorstellung der jüngsten Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern ein. Rund 11 500 Fälle wurden danach 2016 an die Einrichtungen herangetragen, knapp 300 weniger als im Vorjahr. In 5 394 Fällen (70,6 Prozent) konnten die Schlichtungsstellen keinen Behandlungsfehler erkennen. In 400 Fällen (5,2 Prozent) lag zwar ein Behandlungsfehler vor. Ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und einer möglichen Schädigung des Patienten konnte jedoch nicht festgestellt werden. Mithin konnten die Patienten keine Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses geltend machen. Bei 1 845 angenommenen Behandlungsfehlern (24,2 Prozent) hielten die Schlichtungsstellen hingegen die Ansprüche der Patientinnen und Patienten für berechtigt. Die gesundheitlichen Folgeschäden, an denen die Patienten aufgrund der fehlerhaften Behandlung litten, waren dabei unterschiedlich ausgeprägt. In 20 Fällen stellten die Schlichtungsstellen einen Bagatellschaden fest. 797 Patienten litten unter leichten bis mittelschweren vorübergehenden Beeinträchtigungen. 217 Patienten erlitten einen zwar vorübergehenden, aber schweren Schaden. 549 Patienten müssen mit einem leichten bis mittleren Dauerschaden weiterleben, 166 mit einem schweren. 96 Patienten starben aufgrund eines Behandlungsfehlers.

Gutachterkommission und Schlichtungsstellen, Antragsentwicklung 2010–2016
Grafik 1
Gutachterkommission und Schlichtungsstellen, Antragsentwicklung 2010–2016
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Klinikbereich 2016
Grafik 2
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Klinikbereich 2016
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete in den Praxen/MVZ 2016
Grafik 3
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete in den Praxen/MVZ 2016

Angesichts von 696 Millionen ambulanten und 19,8 Millionen stationären Behandlungsfällen liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, erklärte Crusius, der die Ständige Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen leitet. Das gelte im Übrigen nicht nur für die Zahlen der Ärzteschaft, sondern auch für die von den Krankenkassen ermittelten Daten. Er wolle nichts bagatellisieren. Aber: „Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering“, sagte Crusius.

Orthopäden und Chirurgen häufig an Verfahren beteiligt

Mit der statistischen Auswertung der gemeldeten vermuteten Behandlungsfehler hat die Bundesärztekammer die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover beauftragt. Nach deren Analyse betreffen die meisten Fehlermeldungen das Krankenhaus (74,7 Prozent), der Rest entfällt auf Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Dort waren die am häufigsten an einem Schlichtungsverfahren beteiligten Fachärzte Orthopäden und Unfallchirurgen (498), Hausärzte (288), Allgemeinchirurgen (203), Augenärzte (176), Gynäkologen (174) und Internisten (173). Insgesamt erhoben Patienten Behandlungsfehlervorwürfe gegen 2 191 Ärzte. Im Krankenhaus zeigte sich ein ähnliches Bild. Dort waren mit Abstand am häufigsten orthopädische und unfallchirurgische Abteilungen (2 073) betroffen, gefolgt von den Gebieten Allgemeinchirurgie (937), Innere Medizin (553), Frauenheilkunde (333), Neurochirurgie (286) und Anästhesie (258). Insgesamt waren im vergangenen Jahr 6 453 Krankenhausabteilungen an Haftpflichtverfahren beteiligt.

Fehler, die in den Arztpraxen und Krankenhäusern am häufigsten vorkamen, betrafen die bildgebende Diagnostik, Operationen, die Anamnese sowie allgemeine und Laboruntersuchungen. Außerdem kam es zu Fehlern bei der Indikationsstellung und der Arzneimitteltherapie. Die zehn häufigsten Diagnosen, die zur Antragstellung bei den Schlichtungsstellen führten, waren Gonarthrose (312), Koxarthrose (265), Unterschenkel- und Sprunggelenkfraktur (171), Unterarmfraktur (162), Schulter- und Oberarmfraktur (154), Bandscheibenschäden und Schäden an der Lendenwirbelsäule (151), Femurfraktur (144), traumatischer Kniebinnenschaden (138), bösartige Neubildung an der Brustdrüse (131) sowie Deformitäten an Zehen oder Fingern (122).

Für die meisten Ärztinnen und Ärzte sei es längst kein Tabu mehr, eigene Fehler einzugestehen, erklärte Crusius: „Wichtig ist, dass wir aus unseren Fehlern lernen und die Qualität unserer Arbeit kontinuierlich verbessern.“ Deshalb würden die Daten der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen mithilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) bundesweit erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse würden für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um gezielt Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln. Aber auch in anderen Bereichen trage die Ärzteschaft seit Jahrzehnten maßgeblich zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur Steigerung der Patientensicherheit bei. So habe eine Onlinebefragung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und des Berufsverbands Deutscher Chirurgen kürzlich ergeben, das 94,5 Prozent der befragten Chirurgen in ihrer Abteilung eine perioperative Checkliste verwenden. 93 Prozent gaben an, dass in ihrer Abteilung eine präoperative Seitenmarkierung eingeführt wurde. In knapp 90 Prozent der chirurgischen Einrichtungen würden zudem Infektionsstatistiken geführt. Daneben unterstütze das Ärztliche Zentrum für Qualität, eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, unter anderem den Betrieb des nationalen Fehlerlernsystems CIRSmedical.de, wo Ärztinnen und Ärzte anonym (Beinahe-)Fehler melden können.

Schlichtungsstellen helfen, Prozesse zu vermeiden

Kommt es dennoch zu Behandlungsfehlern, bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen Patienten und Ärzten die Möglichkeit, Haftungsstreitigkeiten schnell und unbürokratisch außergerichtlich beizulegen, wie Crusius betonte. Das Verfahren der Schlichtungsstellen inklusive externer Sachverständigengutachten sei für die Beteiligten kostenfrei. Seien die Parteien mit deren Entscheidung nicht einverstanden, stehe ihnen der Rechtsweg weiterhin offen.

Um die Akzeptanz ihrer Entscheidungen und die „Prozessvermeidungsquote“ zu ermitteln, hat die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Ende 2016 Haftpflichtversicherer über zurückliegende Fälle befragt. Danach konnten in 1 354 von 1 586 ausgewerteten Fällen durch Entscheidungen der Schlichtungsstelle Zivilprozesse vermieden werden. Lediglich in 232 Fällen kam es nachfolgend zu einem Gerichtsverfahren. Die Schlichtungsstelle wertete auch die abgeschlossenen Gerichtsverfahren aus und stellte schließlich in der Gesamtbetrachtung in 96 Prozent der Fälle eine Übereinstimmung mit der eigenen Entscheidung fest.

Heike Korzilius

Grafiken im Internet:
www.aerzteblatt.de/17612
oder über QR-Code.

Gutachterkommission und Schlichtungsstellen, Antragsentwicklung 2010–2016
Grafik 1
Gutachterkommission und Schlichtungsstellen, Antragsentwicklung 2010–2016
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Klinikbereich 2016
Grafik 2
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Klinikbereich 2016
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete in den Praxen/MVZ 2016
Grafik 3
Die am häufigsten beteiligten Fachgebiete in den Praxen/MVZ 2016
Die häufigsten Fehlerarten im Jahr 2016 im niedergelassenen Bereich
eGrafik 1
Die häufigsten Fehlerarten im Jahr 2016 im niedergelassenen Bereich
Die häufigsten Fehlerarten im Jahr 2016 im Klinikbereich
eGrafik 2
Die häufigsten Fehlerarten im Jahr 2016 im Klinikbereich
Ergebnisse der 7 639 Entscheidungen im Jahre 2016
eGrafik 3
Ergebnisse der 7 639 Entscheidungen im Jahre 2016

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote