

Der Marburger Bund bietet jungen Ärztinnen und Ärzten eine kostenlose juristische Beratung vor Abschluss ihres ersten Arbeitsvertrages. Die Verbandsjuristen prüfen die Arbeitsverträge der Mitglieder beispielsweise auf die Rechtmäßigkeit zeitlicher Befristungen. Auch klären sie darüber auf, ob eine Bezahlung automatisch nach Tarif geregelt ist, wenn es im Vertrag heißt „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“. Wichtig zu beachten sind laut Daniel Arp, Verbandsjurist des Marburger Bundes Schleswig-Holstein, auch sogenannte Opt-out-Regelungen. Mit diesen erklärt man sich als Arbeitnehmer bereit, über die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit hinaus tätig zu sein. Gerade im Hinblick auf Bereitschaftsdienste sei es daher wichtig, über sein Recht zum Widerruf dieser Erklärung informiert zu sein. kk