POLITIK
Pflegeberufsgesetz: Koalitionspartner einigen sich


Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben Union und SPD einen Kompromiss bei der neuen Pflegeausbildung gefunden. Demnach können Alten- und Kinderkrankenpfleger selbst entscheiden, welchen Abschluss sie machen wollen.
Über ein Jahr, nachdem das Bundeskabinett einen ersten Gesetzentwurf verabschiedet hat, haben Union und SPD nun ihre Streitigkeiten über das Pflegeberufsgesetz mit einem Kompromiss beigelegt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Pflegeberuf aufwerten. Gelingen sollte dies ursprünglich durch eine Zusammenlegung der bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Alle Pflegekräfte sollten eine gemeinsame generalistische Ausbildung durchlaufen, um danach sowohl im Krankenhaus als auch in der Altenpflege arbeiten zu können. Nicht zuletzt dadurch sollte das Lohngefälle gemindert werden, das derzeit zwischen der Kranken- und der Altenpflege existiert (siehe DÄ 6/2015). Die Attraktivität der Ausbildung soll zudem dadurch erhöht werden, dass das Pflegeschulgeld abgeschafft wird und die Auszubildenden stattdessen eine Vergütung erhalten. Finanziert werden soll dies über einen Fonds auf Landesebene, in den alle Akteure des Pflegebereichs im Rahmen eines Umlageverfahrens einzahlen sollen.
Sorge um die Altenpflege
Der Widerstand gegen den ersten Entwurf des Pflegeberufsgesetzes war allerdings groß. Während Pflegeverbände wie der Deutsche Pflegerat die neue Ausbildung begrüßten, warnten die Arbeitgeberverbände vor einem Ausbluten der Altenpflege. Ihr Argument: Eine anspruchsvollere Ausbildung schrecke Hauptschüler ab. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hielt dagegen: Die Arbeitgeber hätten nur Angst davor, höhere Löhne in der Altenpflege zahlen zu müssen. Auch Kinderärzte befürchteten, dass das Spezialwissen, welches in der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege vermittelt wird, bei einer generalistischen Ausbildung verloren gehen könnte (siehe DÄ 8/2016).
Der Streit ging quer durch beide Koalitionsfraktionen: So teilten einige in der Union die Befürchtungen der Arbeitgeber, die generalistische Ausbildung könne zu einer abnehmenden Zahl an Interessenten für die Altenpflege führen. Nach langen Diskussionen einigten sich Union und SPD schließlich Anfang April auf einen Kompromiss: Demnach absolvieren alle Auszubildenden in den ersten beiden Jahren gemeinsam eine generalistische Ausbildung. Danach können sich Alten- und Kinderkrankenpfleger entscheiden, ob sie zusammen mit den Krankenpflegern die generalistische Ausbildung mit Schwerpunkt Alten- oder Kinderkrankenpflege beenden oder ob sie sich im dritten Jahr auf die Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen. Somit würden sie ihre Ausbildung nicht als „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ beenden, sondern weiterhin mit der Bezeichnung Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpfleger.
Evaluation nach sechs Jahren
Nach sechs Jahren sollen die Zahlen der einzelnen Abschlüsse ausgewertet werden. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss mit Schwerpunkt gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse nicht mehr weitergeführt werden. Haben sich mehr als 50 Prozent für die eigenständigen Berufsabschlüsse entschieden, werden sie auch weiterhin beibehalten.
Den Kompromiss beurteilten sowohl Pflege- als auch Arbeitgeberverbände verhalten positiv. Ziel der Regierung ist nun, das Gesetz noch in der Legislaturperiode zu verabschieden. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht mehr.
Falk Osterloh
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