THEMEN DER ZEIT
Medizinisches Cannabis: Der Arzt entscheidet über Indikation
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Eine staatliche Agentur kontrolliert künftig Handel, Anbau und Qualität von medizinischem Cannabis. Bedenken gibt es hinsichtlich der Preisgestaltung und des geplanten Anbauumfangs. Die Apotheken sind auf die Abgabe vorbereitet.
Ärzte aller Fachrichtungen können seit dem 10. März medizinisches Cannabis in Form von Cannabisblüten und -extrakten schwer kranken Patienten mittels Betäubungsmittelrezept verordnen. Dies regelt das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“. Die Kosten dafür werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Cannabisagentur eingerichtet. Sie soll Anbau, Ernte, Qualität und Handel sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller in Deutschland kontrollieren. Eine zentrale Aufgabe wird zudem die Begleiterhebung sein, die Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis als Medizin liefern soll (siehe folgenden Artikel). Eine beratende Funktion übernehme die Cannabisagentur hingegen nicht, betonte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. med. Peter Cremer-Schaeffer. Ob Cannabis als Arzneimittel bei einem Patienten indiziert sei, entscheide ausschließlich der Arzt. Als etablierte Indikationen für Cannabis-basierte Medikamente gelten chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Darüber hinaus wird allgemein angenommen, dass Cannabis ein sehr breites therapeutisches Spektrum hat (Deutsches Ärzteblatt, Heft 8/2017).
Damit der Bedarf an medizinischem Cannabis auch in Zukunft gedeckt ist, hat die Cannabisagentur ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für den Anbau in Deutschland gestartet. 2019 könnten die ersten Cannabisblüten von deutschen Feldern geerntet werden, erklärte Prof. Dr. med. Karl Broich, Präsident des BfArM. Bis dahin wird Cannabis wie bisher aus den Niederlanden und Kanada importiert. Einen sprunghaften Anstieg der Cannabispatienten erwartet Broich nicht. Über den geplanten Umfang des Anbaus und den Preis will das BfArM aus Wettbewerbsgründen noch nichts mitteilen. Fest steht jedoch, dass das Institut keine Gewinne erzielen darf. Jedoch würden Personal- und Sachkosten bei der Preisbildung berücksichtigt.
Großzügige Planung gefordert
Genau diese Kostenumlegung kritisiert Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke: „Dass Patienten und Krankenkassen die staatliche Cannabisagentur mitfinanzieren, halte ich für bedenklich.“ Man könne zudem davon ausgehen, dass die derzeitigen Preise des importierten Cannabis von 15 bis 25 Euro pro Gramm nicht sinken werden, selbst wenn hierzulande angebaut wird. Tempel sprach sich auch für eine großzügige Planung aus. Die Anzahl an Patienten und die importierten Mengen Cannabis hätten sich alleine im letzten Jahr trotz restriktiver Versorgung verdoppelt. „Wenn Deutschland Cannabis anbaut, müssen Lieferengpässe endgültig der Vergangenheit angehören“, fordert er.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt das neue Gesetz, weil „ein solider Rechtsrahmen für die Versorgung schwerstkranker Menschen“ geschaffen wurde. Dieser Schritt stärke die Rechte der Patienten und die Verantwortungshoheit des Arztes in der Therapie.
„Jede Apotheke kann jetzt nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben“, betonte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Die Apotheker mahlen die unzerteilten Cannabisblüten unter definierten Bedingungen und geben sie dann als Rezepturarzneimittel ab. Mit einem kleinen Dosierlöffel könne der Patient die pulverisierten Blüten genau abmessen. „Über die Dosis sowie aber auch über die Anwendungsform entscheidet der Arzt“, sagte Kiefer. Cannabis könne mittels elektrischer Verdampfer inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als „Tee“ getrunken werden. Das Rauchen als „Joint“ oder das Einbacken von Cannabis in Kekse seien für medizinische Zwecke völlig ungeeignet.
Petra Bühring, Kathrin Gießelmann