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Cannabis: Erstattung erst nach Genehmigung möglich
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Zur Erstattung der Kosten für medizinisches Cannabis ist bei der ersten ärztlichen Verordnung die Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig. Liegt diese nicht vor, können Kassen die Kostenerstattung ablehnen. Darauf weist die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hin. Sie betonte, ein Arzt müsse zuvor entscheiden, dass die Cannabisanwendung für den Patienten geboten ist. Dieser müsse auch festlegen, ob ein Patient mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten angemessen behandelt werden könne. Mit der Regelung wird der Regierung zufolge dem Ausnahmecharakter Rechnung getragen, wonach die Erstattung von Cannabis-Arzneimitteln möglich ist, obwohl für sie „kein genügend hohes Evidenzlevel“ vorliegt, das üblicherweise für die Erstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt werde. Der Bundestag hatte 2016 die Cannabisversorgung für Schwerkranke gelockert. may/kna
Fragen und Antworten zu medizinischem Cannabis: http://daebl.de/LA42
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