ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2017Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei Intensivpatienten
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Hintergrund: Die Anzahl an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen steigt, es gibt jedoch nur wenige Daten aus der klinischen Versorgungspraxis.

Methode: In dieser monozentrischen Querschnittstudie erfolgte die Befragung von 1 004 Intensivpatienten eines Universitätsklinikums. Häufigkeit und Charakteristika von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wurden evaluiert und Einflussfaktoren mittels multivariater logistischer Regressionsanalyse untersucht.

Ergebnisse: Von 998 Patienten lagen auswertbare Daten vor. 51,3 % der Patienten gaben an, mindestens eines der beiden Dokumente verfasst zu haben. Von diesen gaben 39,6 % an, die Dokumente im Krankenhaus abgegeben zu haben, sie lagen allerdings nur bei 23 % in der Krankenakte vor. Zu den Gründen für eine Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen lagen Daten von 508 Patienten vor. Häufigster Grund (48 %) war die Angst vor Ausgeliefertsein, fehlender Selbstbestimmung beziehungsweise vor medizinischer Übertherapie. Wichtigste Einflussgrößen für die Angabe des Vorhandenseins eines Dokumentes waren höheres Alter (Patientenverfügung: 1,022 [1,009; 1,036], p = 0,001; Vorsorgevollmacht: 1,027 [1,014; 1,040], p < 0,001) und elektiver Aufnahmemodus (Patientenverfügung: 1,622 [1,138; 2,311], p < 0,007; Vorsorgevollmacht: 1,459 [1,049; 2,030], p = 0,025). 39,8 % der abgegebenen Vorsorgevollmachten und 44,1 % der abgegebenen Patientenverfügungen waren aufgrund fehlerhaften Ausfüllens von Vordrucken schwer interpretierbar. Die Hälfte der Patienten ohne Dokument hatte bereits über eine Erstellung nachgedacht, dies aber noch nicht umgesetzt.

Schlussfolgerung: Auf Intensivstationen ist ein frühzeitiges Gespräch über das Vorhandensein der Dokumente sowie eine Evaluation des konkreten Patientenwillens erforderlich. Zukünftige Studien müssen untersuchen, wie das korrekte Erstellen der Dokumente sowie deren Aushändigung bei Klinikeinweisung gefördert werden kann.

LNSLNS

Der Fortschritt ist in kaum einem Bereich der Medizin so präsent wie in der Intensivmedizin. Stetig weiterentwickelte Geräte, Technologien, neue Medikamente und invasive Interventionen gehören zu den Charakteristika einer Intensivstation. Die Anzahl immer älterer Patienten beziehungsweise von Patienten mit einer Vielzahl an Komorbiditäten steigt kontinuierlich. Die Intensivtherapie muss in erster Linie dem Willen eines Patienten entsprechen; eine Behandlung über sinnvolle Grenzen hinaus, zum Beispiel bei infauster Gesamtprognose, sollte vermieden werden (1, 2).

Intensivpatienten können oftmals aufgrund der Erkrankungsschwere nicht über invasive Maßnahmen aufgeklärt werden und ihre Zustimmung geben. Um das Selbstbestimmungsrecht jenseits von Akutsituationen zu wahren und um aus ärztlicher Sicht nicht den Tatbestand einer Körperverletzung zu begehen, muss für alle weiteren Maßnahmen eine Aufklärung erfolgen (3). Üblicherweise wird eine rechtliche Betreuung, durch einen nahestehenden Angehörigen oder einen Berufsbetreuer, eingerichtet.

Eine Vorsorgevollmacht macht das Einsetzen eines gesetzlich bestimmten Betreuers verzichtbar. Mit einer Vorsorgevollmacht, die auch für medizinische Entscheidungen Gültigkeit besitzt, kann der Patientenwille, sofern er bekannt ist, umgesetzt werden. Häufig können aber auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. So hatten in einer Befragungsstudie lediglich 13 % der Angehörigen von 100 Intensivpatienten mit ihrem Verwandten jemals über Wünsche hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen gesprochen (4). Dieses Dilemma kann durch Erstellung einer Patientenverfügung, die den individuellen Willen des Verfassers beschreibt, umgangen werden.

Laut einer aktuellen Umfrage eines deutschen Meinungsforschungsinstituts (IfD Allensbach) besitzen inzwischen 28 % der Bundesbürger eine Patientenverfügung, die Anzahl ist seit 2009 stetig gestiegen (5). Auch unter Intensivpatienten sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen immer häufiger. Bislang wurde die Häufigkeit von Patientenverfügungen bei Intensivpatienten in nur einer deutschen Studie (2009–2010) untersucht. In dieser retrospektiven Datenanalyse an Verstorbenen, in der 12 % über eine Patientenverfügung verfügten, wurden allerdings keine Charakteristika der Dokumente evaluiert (6).

Ziel der hier vorliegenden Studie war es, im Kollektiv erwachsener Intensivpatienten, Häufigkeit, Charakteristika und Einflussfaktoren für die Erstellung von Willensäußerungen zu erfassen, welche vor der Aufnahme in die Klinik schriftlich verfasst worden waren.

Methode

In dieser monozentrischen Querschnittstudie erfolgte vom 1. November 2013 bis zum 31. Juli 2014 eine Befragung von erwachsenen Patienten, die auf einer der 11 Stationen (132 Betten) der Klinik für Intensivmedizin mit den Schwerpunkten Kardiochirurgie, Kardiologie, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Operative Medizin sowie 5 interdisziplinäre Stationen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf behandelt wurden. Die Studie wurde von der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg genehmigt (PV-4411).

Alle Intensivpatienten wurden täglich gescreent. Einschlusskriterien waren Aufenthalt auf einer Intensivstation, Alter > 18 Jahre sowie eine schriftliche Einwilligungserklärung.

Als Voraussetzung für die Studienteilnahme mussten die Patienten räumlich, zeitlich und zur Person orientiert, das heißt kognitiv in der Lage sein, einer Befragung, die unmittelbar vor Verlegung auf die Normalstation stattfand, zu folgen. Die Eignung eines Patienten musste durch einen behandelnden Stationsarzt und den Interviewer bestätigt werden. Informationen zu Ausschlusskriterien finden sich im eKasten. Die Untersuchung erfolgte anhand eines selbst entwickelten Fragebogens, der nach ausführlicher Diskussion mit dem Direktor und den Oberärzten der Klinik entworfen und nach einer Pilottestung an 70 Patienten angewendet wurde. Die Items wurden mittels Häufigkeitsanalysen ausgewertet. Eine Person (CR) führte alle Gespräche durch.

Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme
eKasten
Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme

Datenauswertung

Kategoriale Variablen wurden als absolute Häufigkeiten und prozentuale Anteile, die kontinuierliche Variable Alter als Mittelwerte mit Standardabweichung dargestellt. Der Zusammenhang zwischen Vorsorgevollmacht beziehungsweise Patientenverfügung und Altersgruppen wurde mittels Chi2-, Fisher’s Exakt- und Linear-by-Linear-Association-Tests untersucht. Zusammenhänge zwischen den Einflussgrößen Fachdisziplin bei Aufnahme, Aufnahmemodus (elektiv oder Notfall), Geschlecht, Alter, Familienstand, Kinder, Vorerkrankungen (allgemein), spezifische Vorerkrankungen (kardial, pulmonal, onkologisch, neurologisch), Medikamenteneinnahme und Lebensweise (zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung) und dem Vorliegen der Dokumente wurden mittels univariater und multivariater logistischer Regressionsanalysen untersucht. Im multivariaten Regressionsansatz wurden alle oben genannten Einflussgrößen in das Regressionsmodell eingeschlossen, um auch etwaige Störfaktoren zu berücksichtigen. Es wurden nur Datensätze berücksichtigt, bei denen Werte für alle beteiligten Variablen vorhanden waren („listwise deletion of missing cases“). Dies entsprach 958 Fällen, das heißt etwa 4 % der Fälle waren im multivariaten Ansatz fehlend. Alle Auswertungen erfolgten mittels der Software SPSS Statistics 23.0.

Ergebnisse

Patientencharakteristika, Aufnahmediagnose und -modus

Von 5 992 Patienten, die während des Untersuchungszeitraums in der Klinik für Intensivmedizin behandelt wurden, konnten 1 049 in die vorliegende Studie eingeschlossen werden, wobei 45 die Befragung ablehnten. Von 1 004 Intensivpatienten konnten 6 nicht angeben, ob sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung erstellt hatten. Es wurden somit Daten von 998 (16,7 %) Patienten ausgewertet (Tabelle 1).

Patientencharakteristika
Tabelle 1
Patientencharakteristika

788 (79 %) Patienten wurden mit einer chirurgischen Hauptdiagnose aufgenommen, 211 (21,1 %) wurden nicht chirurgisch aufgenommen, bei 5 (0,5 %) Patienten gelang keine eindeutige Zuordnung. Eine geplante Aufnahme erfolgte bei 618 (61,9 %) Patienten, 361 (36,2 %) wurden als Notfall aufgenommen. 25 (2,5 %) Patienten konnten nicht sicher zugeordnet werden.

Ergebnisse zur Häufigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Von den 998 Patienten hatten 512 (51,3 %) angegeben, eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Patientenverfügung (eines oder beide Dokumente), erstellt zu haben. Es wurde die Erstellung von insgesamt 385 (38,6 %) Vorsorgevollmachten und 293 (29,4 %) Patientenverfügungen genannt. 486 (48,7 %) Patienten hatten kein Dokument verfasst.

Von den 512 Patienten, die angaben, eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Patientenverfügung zu haben, berichteten 203 (39,6 %), dass die Dokumente während des Krankenhausaufenthaltes durch sie selbst oder durch Angehörige abgegeben worden seien. In der elektronischen Patientenakte lagen Dokumente von 118 Patienten (11,8 % des Gesamtkollektivs) vor, das heißt 88 (22,9 %) von 385 Vorsorgevollmachten und 93 (31,7 %) von 293 Patientenverfügungen (Grafik). Die Altersverteilung bezüglich erstellter und vorliegender Dokumente zeigt Tabelle 2.

Häufigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Angabe des Vorhandenseins im Gesamtkollektiv und Vorliegen in der Patientenakte
Grafik
Häufigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Angabe des Vorhandenseins im Gesamtkollektiv und Vorliegen in der Patientenakte
Nach Angabe erstellte und in der Patientenakte vorliegende Dokumente in Abhängigkeit vom Lebensalter
Tabelle 2
Nach Angabe erstellte und in der Patientenakte vorliegende Dokumente in Abhängigkeit vom Lebensalter

Erstellung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Bei 384 (75 %) von 512 Patienten erfolgte die Erstellung unabhängig von der zur Aufnahme führenden Erkrankung, 50 (9,8 %) verfassten ein Dokument mit Erkrankungsbeginn, 75 (14,6 %) aufgrund des geplanten Krankenhausaufenthaltes. 3 (0,6 %) Patienten trafen diesbezüglich keine Aussage.

105 (20,5 %) Patienten erstellten die Dokumente ohne Unterstützung, während 79 (15,4 %) dieses nach einer ärztlichen Beratung taten. Mithilfe eines Juristen wurden die Dokumente von 172 (33,6 %) Patienten verfasst, 153 (29,9 %) wurden von Angehörigen beziehungsweise Freunden unterstützt.

Einflussfaktoren auf das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung

Es wurden verschiedene Einflussfaktoren im Gesamtkollektiv untersucht. Deskriptive Daten aller Patienten mit und ohne Angabe von Vorsorgevollmacht beziehungsweise Patientenverfügung mit relevanten Einflussgrößen werden in Tabelle 3 dargestellt. Von allen untersuchten Faktoren erwiesen sich im univariaten Ansatz „Alter“ und „Aufnahmemodus“, sowie „Kinder“, „Familienstand“, „Vorerkrankungen“ und „Medikamenteneinnahme“ als relevante Einflussgrößen für die Angabe des Vorhandenseins eines Dokuments (Tabelle 3, Tabelle 4). Im multivariaten Modell galt dieses nur für die Faktoren „Alter“ (Patientenverfügung: 1,022 [1,009; 1,036], p = 0,001; Vorsorgevollmacht: 1,027 [1,014; 1,040], p < 0,001) und „Aufnahmemodus“ (Patientenverfügung: 1,622 [1,138; 2,311], p < 0,007; Vorsorgevollmacht: 1,459 [1,049; 2,030], p = 0,025) (Tabelle 4). Die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Vorsorgevollmacht beziehungsweise Patientenverfügung war bei elektiver Aufnahme höher als bei Notfall-Patienten und erhöhte sich mit dem Patientenalter.

Deskriptive Daten aller Patienten mit und ohne Angabe von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen, mit
Tabelle 3
Deskriptive Daten aller Patienten mit und ohne Angabe von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen, mit
Mögliche Einflussfaktoren auf das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Tabelle 4
Mögliche Einflussfaktoren auf das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Gründe für die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Bezüglich der Beweggründe, ein solches Dokument erstellt zu haben, lagen auswertbare Daten von 508 Patienten vor. Von diesen äußerten 244 (48 %) die Angst vor Ausgeliefertsein, vor fehlender Selbstbestimmung beziehungsweise vor medizinischer Übertherapie. Das Anraten eines Angehörigen beziehungsweise des Hausarztes ermutigte 134 (26,4 %) Patienten. Durch öffentliche Medien beziehungsweise Informationsmaterial wurden 78 (15,4 %) Patienten motiviert, 52 (10,2 %) berichteten von prägenden Erfahrungen in der Vergangenheit. 9 (1,8 %) trafen hier keine Aussage.

Gründe gegen die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Die 486 Patienten ohne Dokument wurden ebenfalls zu ihren Beweggründen befragt. 245 (50,4 %) hatten sich bereits mit der Erstellung auseinandergesetzt, dieses aber bis zum Befragungszeitpunkt nicht realisiert. 191 (39,3 %) hatten noch nie über diese Thematik nachgedacht, 40 (8,2 %) lehnten es grundsätzlich ab, sich damit zu beschäftigen und bei 10 (2,1 %) Patienten wurde die Angst vor medizinischer Unterversorgung genannt. Somit verweigerten 50 (5 %) des Gesamtkollektivs aktiv das Führen solcher Dokumente. 7 (1,4 %) Patienten machten keine Aussage.

Analyse der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

In der elektronischen Patientenakte fanden sich Dokumente von 118 Patienten, die 88 Vorsorgevollmachten und 93 Patientenverfügungen erstellt hatten. Für 32 (36,4 %) Vorsorgevollmachten und 15 (16,1 %) Patientenverfügungen war ein vollständig vorformuliertes Dokument verwendet worden. Ein ähnlicher Vordruck, der zusätzlich verschiedene Auswahlmöglichkeiten für Gültigkeitsvoraussetzungen beziehungsweise Behandlungsmaßnahmen enthielt, wurde für 16 (18,2 %) Vorsorgevollmachten und 24 (25,8 %) Patientenverfügungen verwendet. Bei 35 (39,8 %) Vorsorgevollmachten und 41 (44,1 %) Patientenverfügungen waren ebenfalls solche Formulare verwendet, die Auswahlmöglichkeiten jedoch nicht beziehungsweise nicht nachvollziehbar ausgefüllt. 5 (5,7 %) Vorsorgevollmachten und 13 (14 %) Patientenverfügungen lagen als vollständig individuell ausformulierte Dokumente vor.

Die Frage, ob Vorsorgevollmachten beziehungsweise Patientenverfügungen eine Aussage zur Organspende enthalten, beantworteten 52 (44,1 %) der 118 Patienten widersprüchlich zu ihrem im Nachhinein analysierten Dokument. Von 14 (11,9 %) Patienten, die geäußert hatten, keine Aussage getroffen zu haben, hatten 10 eine Organspende abgelehnt und 4 einer Spende ausdrücklich zugestimmt.

Diskussion

In dieser Querschnittstudie wurde ein großes Kollektiv von Intensivpatienten im Hinblick auf den Besitz einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise einer Patientenverfügung befragt. Die angegebene Häufigkeit der untersuchten Dokumente ist teils höher als in der Literatur, wohingegen die Anzahl der tatsächlich vorliegenden Dokumente, 8,8 % Vorsorgevollmachten und 9,3 % Patientenverfügungen des Gesamtkollektivs, eher darunter liegt. So erbrachte eine in den USA durchgeführte Studie, in der 112 kardiologische Intensivpatienten interviewt wurden, eine Prävalenz der Patientenverfügung von 26 % (7). Während eine deutsche retrospektive Untersuchung von Patientenunterlagen zeigen konnte, dass von 658 verstorbenen Intensivpatienten 12 % eine Patientenverfügung hatten (6), waren in einer US-amerikanischen retrospektiven Datenanalyse aus dem Jahr 2010 immerhin 19 % Vorsorgevollmachten und 22 % Patientenverfügungen von 512 kardiologischen Intensivpatienten vorhanden (8).

Bis 2009, dem Jahr der Verabschiedung des „Patientenverfügungsgesetzes“, war die Prävalenz der untersuchten Dokumente in verschiedenen Patientenkollektiven, in Befragungen wie auch bei Aktenanalysen, niedriger als nach 2009 (9). Wie eine Datenanalyse aus dem Jahr 2007 zeigte, die in 11 deutschen Senioreneinrichtungen durchgeführt wurde, besaßen lediglich 11 % der Bewohner eine Patientenverfügung (10), wohingegen von 181 unfallchirurgisch-geriatrischen Patienten, ebenfalls eine Aktenanalyse einer deutschen Universitätsklinik aus den Jahren 2013/2014, 33 % über eine Vorsorgevollmacht und 27 % über eine Patientenverfügung verfügten (11). In einer Befragungsstudie, die in den Jahren 2011/2012 in einer hämatologisch-onkologischen Ambulanz einer deutschen Universitätsklinik durchgeführt wurde, äußerten sogar 31 % der 503 Patienten, eine Patientenverfügung zu haben. 54 % dieser Patienten hatten die Patientenverfügung erst nach dem Jahr 2009 verfasst (12).

„Höheres Lebensalter“ war in der Arbeit unabhängig mit der Angabe des Vorhandenseins eines der untersuchten Dokumente assoziiert. Dieses wurde bereits in verschiedenen Arbeiten bestätigt (13, 14). In höherem Lebensalter steigt das Bedürfnis, über Art und Umfang medizinischer Maßnahmen mitzubestimmen (15, 16). Es ist jedoch nicht möglich, allein anhand des Lebensalters auf Wünsche bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen zu schließen, dieses wird von Ärzten häufig fehleingeschätzt (1519).

Von den Patienten, die nach eigenen Aussagen über die untersuchten Dokumente verfügten, hatten 39,6 % angegeben, diese auch im Krankenhaus abgegeben zu haben. Bei lediglich 23 % dieser Patientengruppe lagen die Dokumente in der Patientenakte jedoch auch vor.

Diese Diskrepanz lässt sich nicht mit letzter Sicherheit erklären. Eine fehlerhafte Dokumentenarchivierung ist in diesem Umfang nicht als wahrscheinlich anzusehen. Vielmehr scheinen nicht alle Patienten genaue Kenntnis bezüglich der abgegebenen Unterlagen zu haben, möglicherweise hätten noch mehr von Angehörigen vorgelegt werden sollen. Auch in anderen Arbeiten konnte eine relativ niedrige Rate an archivierten beziehungsweise mitgeführten Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen gezeigt werden (11, 14, 20).

Unabhängig vom Vorliegen der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen muss beurteilt werden, wie hilfreich diese für die intensivmedizinische Entscheidungsfindung sind. Leder und Kollegen eruierten in einer Befragungsstudie unter Ärzten und Angehörigen, dass die Aussagekraft häufig verwendeter, vorformulierter Patientenverfügungen mit nur geringer Übereinstimmung bewertet wurde und diese daher in der intensivmedizinischen Situation eher ungeeignet erscheinen (21). Ähnliche Ergebnisse wurden von weiteren Arbeitsgruppen berichtet (22, 23). Eine retrospektive Kohortenstudie von 477 verstorbenen Intensivpatienten zeigte, dass seltener reanimiert wurde, wenn eine Patientenverfügung vorlag. (24). Bezüglich anderer lebenserhaltender Maßnahmen und der Länge des Intensiv- beziehungsweise Krankenhausaufenthaltes fand sich kein signifikanter Unterschied.

Eine angloamerikanische retrospektive Datenanalyse von 1 121 Intensivpatienten erbrachte, dass vorliegende Vorsorgevollmachten beziehungsweise Patientenverfügungen die Behandlung, die Therapieentscheidungen am Lebensende und das Patientenoutcome nicht beeinflussten (25).

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ im Einzelfall nicht konkret genug sind und eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901a, Absatz 1, BGB nur dann bindend ist, wenn sie konkrete Entscheidungen über Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen enthält (26). Die Erstellung einer Patientenverfügung ist für medizinische Laien alleine und ohne ärztliche Beratung im Hinblick auf komplexe, kaum vorhersehbare intensivmedizinische Verläufe schwierig. Eine strukturierte Beratung ist für das Verfassen einer Patientenverfügung hilfreich und wird so auch von Patienten gewünscht (27, 28).

Nur wenige Patientenverfügungen bilden die komplexen Situationen auf einer Intensivstation genau ab. Patienten beziehungsweise Angehörige, die sich bereits mit dem Verfassen einer Patientenverfügung beschäftigt haben, können jedoch im Arzt-Patienten-Gespräch leichter an die Thematik herangeführt werden.

Limitationen

Als Limitation unserer Studie kann die Patientenauswahl betrachtet werden. Es handelt sich um eine Stichprobe von 16,7 % der in diesem Zeitraum behandelten Intensivpatienten. Da ausschließlich Patienten nach überstandenem Intensivaufenthalt vor Verlegung auf die Normalstation befragt wurden, fehlen Angaben der Patienten

  • die zum Verlegungszeitpunkt zum Beispiel aufgrund eines anhaltenden Delirs oder einer Demenz nicht befragungs- beziehungsweise einwilligungsfähig waren
  • die beatmet in Rehabilitations- oder Weaning-Einrichtungen verlegt wurden
  • die einen fatalen Ausgang des Krankheitsverlaufes zeigten.

Die Befragung erfolgte jedoch auf 11 verschiedenen Intensivstationen, an Patienten aller Altersgruppen, unabhängig von der Aufnahmediagnose beziehungsweise von elektiver oder notfallmäßiger Aufnahme, weshalb die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit aus Sicht der Autoren als valide anzusehen sind. Weiterhin wurde in der vorliegenden Arbeit auf eine genaue Betrachtung der zur Aufnahme führenden Erkrankungen verzichtet, sodass die Analyse nur zwischen chirurgischen und nicht-chirurgischen Patienten unterscheidet. Im Rahmen der Dokumentenanalyse fielen Differenzen zwischen Befragung und Analyseergebnis auf. Ob diese Unterschiede darauf zurückzuführen sind, dass Einzelheiten bei länger zurückliegendem Verfassen nicht mehr erinnerlich waren, oder ob aufgrund von Unbehagen bestimmte Antworten nicht korrekt gegeben wurden, wie beispielsweise die Angabe der persönlichen Haltung zur Organspende, muss offen bleiben.

Zusammenfassend zeigt sich, dass ältere und elektiv aufgenommene Patienten häufiger angeben, über die untersuchten Dokumente zu verfügen. Diese werden jedoch oftmals nicht im Krankenhaus abgegeben. Und obwohl sie oft aus Angst vor dem Ausgeliefertsein beziehungsweise Übertherapie erstellt werden und maßgebliche medizinische Entscheidungen auf ihrem Boden getroffen werden sollen, suchen nur wenige Patienten für die Erstellung Hilfe bei einem Arzt.

Dokumente bezüglich des Patientenwillens liegen auf den Intensivstationen zu selten vor oder sind teilweise nicht anwendbar, da sie nicht in angemessener Form verfasst wurden. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigem bleibt auch weiterhin, trotz aller Einschränkungen, der häufigste Weg zur Evaluation des Patientenwillens.

Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Manuskriptdaten
eingereicht: 30. 9. 2016, revidierte Fassung angenommen: 15. 3. 2017

Anschrift für die Verfasser
Prof. Dr. med. Stefan Kluge
Klinik für Intensivmedizin
Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistraße 52, 20246 Hamburg
skluge@uke.de

Zitierweise
de Heer G, Saugel B, Sensen B, Rübsteck C, Pinnschmidt HO, Kluge S:
Advance directives and powers of attorney in intensive care patients. Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 363–70. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0363

The English version of this article is available online:
www.aerzteblatt-international.de

Zusatzmaterial
eKasten, eFragebogen:
www.aerzteblatt.de/17m0363 oder über QR-Code

1.
May AT, Brokmann JC: Medizinische und medizinethische Grundlagen der Vorsorgemöglichkeiten. Anaesthesist 2010; 59: 118–25 CrossRef MEDLINE
2.
Janssens U, Burchardi H, Duttge G, et al.: Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin. Med Klin Intensivmed Notfmed 2013; 108: 47–52 CrossRef MEDLINE
3.
Ulsenheimer K: Neue Regelung der Patientenverfügung. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Praxis? Anaesthesist 2010; 59: 111–7 CrossRef MEDLINE
4.
Booth MG, Doherty P, Fairgrieve R, Kinsella J: Relatives‘ knowledge of decision making in intensive care. J Med Ethics 2004; 30: 459–61; discussion 61–2 CrossRef MEDLINE PubMed Central
5.
Allensbach IfD: Deutlicher Anstieg bei Patientenverfügungen. Allensbach Kurzbericht 2014, www.ifd-allensbach.de/studien-und-berichte (last accessed on 24 April 2017).
6.
Riessen R, Bantlin C, Wiesing U, Haap M: Therapiezieländerungen auf einer internistischen Intensivstation. Med Klin Intensivmed Notfmed 2013; 108: 412–8 CrossRef MEDLINE
7.
Kirkpatrick JN, Guger CJ, Arnsdorf MF, Fedson SE: Advance directives in the cardiac care unit. Am Heart J 2007; 154: 477–81 CrossRef MEDLINE
8.
Kumar A, Aronow WS, Alexa M, et al.: Prevalence of use of advance directives, health care proxy, legal guardian, and living will in 512 patients hospitalized in a cardiac care unit/intensive care unit in 2 community hospitals. Arch Med Sci 2010; 6: 188–91 CrossRef MEDLINE PubMed Central
9.
Justinger C, Richter S, Moussavian MR, Serrano Contreras T, Schilling MK: Patientenverfügung aus der Sicht des chirurgischen Patienten. Chirurg 2009; 80: 455–6, 8–61.
10.
Sommer S, Marckmann G, Pentzek M, Wegscheider K, Abholz HH, in der Schmitten J: Advance directives in nursing homes: prevalence, validity, significance, and nursing staff adherence. Dtsch Arztebl Int 2012; 109: 577–83 VOLLTEXT
11.
Hack J, Buecking B, Lopez CL, Ruchholtz S, Kuhne CA: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung im unfallchirurgischen Alltag: Zahlen aus einem alterstraumatologischen Zentrum. Z Gerontol Geriatr 2016; 49: 721–6 CrossRef MEDLINE
12.
Hubert E, Schulte N, Belle S, et al.: Cancer patients and advance directives: a survey of patients in a hematology and oncology outpatient clinic. Onkologie 2013; 36: 398–402 CrossRef MEDLINE
13.
Lang FR, Wagner GG: Patientenverfügungen in Deutschland: Bedingungen für ihre Verbreitung und Gründe der Ablehnung. Dtsch Med Wochenschr 2007; 132: 2558–62 CrossRef MEDLINE
14.
Driehorst F, Keller F: Patientenverfügung bei Patienten mit Nierenerkrankungen im Vergleich zu allgemein-internistischen Patienten. Dtsch Med Wochenschr 2014; 139: 633–7 CrossRef MEDLINE
15.
Hamel MB, Teno JM, Goldman L, et al.: Patient age and decisions to withhold life-sustaining treatments from seriously ill, hospitalized adults. SUPPORT Investigators. Ann Intern Med 1999; 130: 116–25 CrossRef MEDLINE
16.
Messer M, Huber W, Allmann J, et al.: Treatment preferences of hospitalized medical patients for life-sustaining interventions and intensive care unit admission. Br J Anaesth 2015; 115: 317–8 CrossRef MEDLINE
17.
Jecker NS, Pearlman RA: Ethical constraints on rationing medical care by age. J Am Geriatr Soc 1989; 37: 1067–75 CrossRef
18.
Avorn J: Benefit and cost analysis in geriatric care. Turning age discrimination into health policy. N Engl J Med 1984; 310: 1294–301 CrossRef MEDLINE
19.
Uhlmann RF, Pearlman RA: Perceived quality of life and preferences for life-sustaining treatment in older adults. Arch Intern Med 1991; 151: 495–7 CrossRef CrossRef CrossRef
20.
Christ M, Liebeton J, Breker IM, Grett M, von Auenmuller KI, Trappe HJ: Verfügbarkeit von Patientenverfügungen in einer interdisziplinären Notaufnahme. Dtsch Med Wochenschr 2015; 140: e231–6 CrossRef MEDLINE
21.
Leder N, Schwarzkopf D, Reinhart K, Witte OW, Pfeifer R, Hartog CS: The validity of advance directives in acute situations—a survey of doctors‘ and relatives‘ perceptions from an intensive care unit. Dtsch Arztebl Int 2015; 112: 723–9 VOLLTEXT
22.
Langer S, Stengel I, Fleischer S, Stuttmann R, Berg A: Umgang mit Patientenverfügungen in Deutschland. Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: e73–9 CrossRef MEDLINE
23.
Peters M, Kern BR, Buschmann C: Medizinrechtliche Aspekte bei der notärztlichen Versorgung. Med Klin Intensivmed Notfmed 2015; 112: 136–44 CrossRef MEDLINE
24.
Hartog CS, Peschel I, Schwarzkopf D, et al.: Are written advance directives helpful to guide end-of-life therapy in the intensive care unit? A retrospective matched-cohort study. J Crit Care 2014; 29: 128–33 CrossRef MEDLINE
25.
Halpern NA, Pastores SM, Chou JF, Chawla S, Thaler HT: Advance directives in an oncologic intensive care unit: a contemporary analysis of their frequency, type, and impact. J Palliat Med 2011; 14: 483–9 CrossRef MEDLINE PubMed Central
26.
Bundesgerichtshof: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen XII ZB 61/16. Pressestelle des Bundesgerichtshofes 2016. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136 (last accessed on 1st July 2016)
27.
Schoffner M, Schmidt KW, Benzenhofer U, Sahm S: Patientenverfügung auf dem Prüfstand: Ärztliche Beratung ist unerlässlich. Dtsch Med Wochenschr 2012; 137: 487–90 CrossRef MEDLINE
28.
Pfirstinger J, Kattner D, Edinger M, Andreesen R, Vogelhuber M: The impact of a tumor diagnosis on patients‘ attitudes toward advance directives. Oncology 2014; 87: 246–56 CrossRef MEDLINE
Klinik für Intensivmedizin, Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Dr. med. de Heer, Dr. med. Sensen, Charlotte Rübsteck, Prof. Dr. med. Kluge
Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: PD Dr. med. Saugel
Institut für Medizinische Biometrie und Epidemiologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf:
Hans O. Pinnschmidt
Häufigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Angabe des Vorhandenseins im Gesamtkollektiv und Vorliegen in der Patientenakte
Grafik
Häufigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Angabe des Vorhandenseins im Gesamtkollektiv und Vorliegen in der Patientenakte
Patientencharakteristika
Tabelle 1
Patientencharakteristika
Nach Angabe erstellte und in der Patientenakte vorliegende Dokumente in Abhängigkeit vom Lebensalter
Tabelle 2
Nach Angabe erstellte und in der Patientenakte vorliegende Dokumente in Abhängigkeit vom Lebensalter
Deskriptive Daten aller Patienten mit und ohne Angabe von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen, mit
Tabelle 3
Deskriptive Daten aller Patienten mit und ohne Angabe von Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen, mit
Mögliche Einflussfaktoren auf das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Tabelle 4
Mögliche Einflussfaktoren auf das Vorhandensein von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ 1.4
eFragebogen Seite 1
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ 1.4
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ 1.4
eFragebogen Seite 2
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ 1.4
Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme
eKasten
Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme
1. May AT, Brokmann JC: Medizinische und medizinethische Grundlagen der Vorsorgemöglichkeiten. Anaesthesist 2010; 59: 118–25 CrossRef MEDLINE
2.Janssens U, Burchardi H, Duttge G, et al.: Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin. Med Klin Intensivmed Notfmed 2013; 108: 47–52 CrossRef MEDLINE
3.Ulsenheimer K: Neue Regelung der Patientenverfügung. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Praxis? Anaesthesist 2010; 59: 111–7 CrossRef MEDLINE
4.Booth MG, Doherty P, Fairgrieve R, Kinsella J: Relatives‘ knowledge of decision making in intensive care. J Med Ethics 2004; 30: 459–61; discussion 61–2 CrossRef MEDLINE PubMed Central
5. Allensbach IfD: Deutlicher Anstieg bei Patientenverfügungen. Allensbach Kurzbericht 2014, www.ifd-allensbach.de/studien-und-berichte (last accessed on 24 April 2017).
6.Riessen R, Bantlin C, Wiesing U, Haap M: Therapiezieländerungen auf einer internistischen Intensivstation. Med Klin Intensivmed Notfmed 2013; 108: 412–8 CrossRef MEDLINE
7.Kirkpatrick JN, Guger CJ, Arnsdorf MF, Fedson SE: Advance directives in the cardiac care unit. Am Heart J 2007; 154: 477–81 CrossRef MEDLINE
8.Kumar A, Aronow WS, Alexa M, et al.: Prevalence of use of advance directives, health care proxy, legal guardian, and living will in 512 patients hospitalized in a cardiac care unit/intensive care unit in 2 community hospitals. Arch Med Sci 2010; 6: 188–91 CrossRef MEDLINE PubMed Central
9.Justinger C, Richter S, Moussavian MR, Serrano Contreras T, Schilling MK: Patientenverfügung aus der Sicht des chirurgischen Patienten. Chirurg 2009; 80: 455–6, 8–61.
10.Sommer S, Marckmann G, Pentzek M, Wegscheider K, Abholz HH, in der Schmitten J: Advance directives in nursing homes: prevalence, validity, significance, and nursing staff adherence. Dtsch Arztebl Int 2012; 109: 577–83 VOLLTEXT
11.Hack J, Buecking B, Lopez CL, Ruchholtz S, Kuhne CA: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung im unfallchirurgischen Alltag: Zahlen aus einem alterstraumatologischen Zentrum. Z Gerontol Geriatr 2016; 49: 721–6 CrossRef MEDLINE
12.Hubert E, Schulte N, Belle S, et al.: Cancer patients and advance directives: a survey of patients in a hematology and oncology outpatient clinic. Onkologie 2013; 36: 398–402 CrossRef MEDLINE
13.Lang FR, Wagner GG: Patientenverfügungen in Deutschland: Bedingungen für ihre Verbreitung und Gründe der Ablehnung. Dtsch Med Wochenschr 2007; 132: 2558–62 CrossRef MEDLINE
14.Driehorst F, Keller F: Patientenverfügung bei Patienten mit Nierenerkrankungen im Vergleich zu allgemein-internistischen Patienten. Dtsch Med Wochenschr 2014; 139: 633–7 CrossRef MEDLINE
15.Hamel MB, Teno JM, Goldman L, et al.: Patient age and decisions to withhold life-sustaining treatments from seriously ill, hospitalized adults. SUPPORT Investigators. Ann Intern Med 1999; 130: 116–25 CrossRef MEDLINE
16.Messer M, Huber W, Allmann J, et al.: Treatment preferences of hospitalized medical patients for life-sustaining interventions and intensive care unit admission. Br J Anaesth 2015; 115: 317–8 CrossRef MEDLINE
17.Jecker NS, Pearlman RA: Ethical constraints on rationing medical care by age. J Am Geriatr Soc 1989; 37: 1067–75 CrossRef
18.Avorn J: Benefit and cost analysis in geriatric care. Turning age discrimination into health policy. N Engl J Med 1984; 310: 1294–301 CrossRef MEDLINE
19.Uhlmann RF, Pearlman RA: Perceived quality of life and preferences for life-sustaining treatment in older adults. Arch Intern Med 1991; 151: 495–7 CrossRef CrossRef CrossRef
20.Christ M, Liebeton J, Breker IM, Grett M, von Auenmuller KI, Trappe HJ: Verfügbarkeit von Patientenverfügungen in einer interdisziplinären Notaufnahme. Dtsch Med Wochenschr 2015; 140: e231–6 CrossRef MEDLINE
21.Leder N, Schwarzkopf D, Reinhart K, Witte OW, Pfeifer R, Hartog CS: The validity of advance directives in acute situations—a survey of doctors‘ and relatives‘ perceptions from an intensive care unit. Dtsch Arztebl Int 2015; 112: 723–9 VOLLTEXT
22.Langer S, Stengel I, Fleischer S, Stuttmann R, Berg A: Umgang mit Patientenverfügungen in Deutschland. Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: e73–9 CrossRef MEDLINE
23. Peters M, Kern BR, Buschmann C: Medizinrechtliche Aspekte bei der notärztlichen Versorgung. Med Klin Intensivmed Notfmed 2015; 112: 136–44 CrossRef MEDLINE
24.Hartog CS, Peschel I, Schwarzkopf D, et al.: Are written advance directives helpful to guide end-of-life therapy in the intensive care unit? A retrospective matched-cohort study. J Crit Care 2014; 29: 128–33 CrossRef MEDLINE
25.Halpern NA, Pastores SM, Chou JF, Chawla S, Thaler HT: Advance directives in an oncologic intensive care unit: a contemporary analysis of their frequency, type, and impact. J Palliat Med 2011; 14: 483–9 CrossRef MEDLINE PubMed Central
26.Bundesgerichtshof: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen XII ZB 61/16. Pressestelle des Bundesgerichtshofes 2016. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136 (last accessed on 1st July 2016)
27.Schoffner M, Schmidt KW, Benzenhofer U, Sahm S: Patientenverfügung auf dem Prüfstand: Ärztliche Beratung ist unerlässlich. Dtsch Med Wochenschr 2012; 137: 487–90 CrossRef MEDLINE
28.Pfirstinger J, Kattner D, Edinger M, Andreesen R, Vogelhuber M: The impact of a tumor diagnosis on patients‘ attitudes toward advance directives. Oncology 2014; 87: 246–56 CrossRef MEDLINE

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote