BRIEFE
Mutterschutzrecht: Ad absurdum
Eine Liberalisierung des Mutterschaftsgesetzes von 1952 ist an sich zu begrüßen. Dass eine kleine Verbesserung, die auch nur für Gesundheitsberufe gilt, 18 Jahre benötigt und einen Ausschuss, an dem vier Ministerien beteiligt sind, befremdet.
Unberücksichtigt bleiben dabei leider die Rechte von Schwangeren und Müttern in anderen Berufsfeldern, auch wenn die Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes Gegenteiliges insinuiert. Nach dem bisherigen bürokratischen Prozedere wären dann mindesten noch zwei weitere Ministerien zu beteiligen, das Justiz- und das Verteidigungsministerium.
Im November vergangenen Jahres bekräftigte der 2. Senat des BGH, dass die Mutterschutzregeln ein absolutes (!) Dienstleistungsverbot darstellen, welches nicht verhandelbar sei, und hob das Urteil einer Strafkammer wegen eines Besetzungsfehlers auf. Was war passiert?
Ein Strafverfahren hatte sich über 20 Monate hingezogen. Eine beteiligte Richterin war in dieser Zeit schwanger geworden. Am Ende des Verfahrens hatten sich nur einige wenige Verhandlungstage mit der
achtwöchigen Schutzfrist der Richterin überschnitten. Deshalb muss jetzt das ganze Verfahren von Anfang an neu aufgerollt werden. Und hätte man das Verfahren acht Wochen ausgesetzt, wäre es auch geplatzt.
Konsequenz: In Zukunft wird man bei langwierigen Rechtsverfahren keine Richterinnen im gebärfähigen Alter beteiligen können.
Gegensätzlich ist der Schutz von Schwangeren bei der Bundeswehr geregelt. Dort müssen bis zum Greifen der Mutterschaftsregeln auch hochschwangere Soldatinnen in einem Schützenpanzer im Gefechtseinsatz Dienst tun. Natürlich gilt in Deutschland auch im Innenraum eines Schützenpanzers die Arbeitsstättenverordnung. Danach müssen die Klimabedingungen im Innenraum so beschaffen sein, dass eine „Fruchtwasserbeschädigung durch Schussgasbelastung“ (Beschaffungsamt Koblenz) ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe erhöhte die Kosten des Puma-Panzer um einen Millionenbetrag. Hier käme es den Staatshaushalt billiger und der Gesundheit zugute, wenn der Mutterschutz erweitert würde.
Die Gesetzgebung hat aber eine solche Komplexität erreicht, dass vernunftbasiertes Handeln kaum noch möglich ist. Sie führt sich selbst ad absurdum und verliert ihre praktische Anwendbarkeit.
Dr. med. Rolf Klimm, 83093 Bad Endorf








