ArchivDeutsches Ärzteblatt24/2017Impfberatung: Kitas müssen säumige Eltern melden

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Impfberatung: Kitas müssen säumige Eltern melden

afp; Maybaum, Thorsten

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Eltern, die nicht zur Impfberatung gehen, können bereits heute mit einem Bußgeld bestraft werden. Foto: iStockphoto
Eltern, die nicht zur Impfberatung gehen, können bereits heute mit einem Bußgeld bestraft werden. Foto: iStockphoto

Kitas müssen Eltern, die keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können, künftig an das Gesundheitsamt melden. Die Bundesregierung will damit den Druck auf die säumigen Eltern erhöhen, Impflücken zu schließen. Das hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Überwachung übertragbarer Krankheiten beschlossen. Eine Impfpflicht hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wiederholt abgelehnt. Mit dem Präventionsgesetz war 2015 eine verpflichtende Impfberatung vor der Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung eingeführt worden. Wer sich hartnäckig verweigert, dem kann das Gesundheitsamt schon heute ein Bußgeld von 2 500 Euro auferlegen. Die Kitas müssen die betreffenden Eltern bislang allerdings nicht verpflichtend melden. Das Gesetz sieht außerdem erweiterte Meldepflichten vor, um Krankheitsausbrüche schneller in den Griff zu bekommen. So muss unter anderem das Auftreten der Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften künftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Zudem soll das Robert Koch-Institut (RKI) bis spätestens 2021 ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufbauen. Dort sollen dann alle Daten von Ärzten, Laboren, Behörden und vom RKI zu übertragbaren Krankheiten zusammenfließen. afp/may

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