ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2017Sexualstörungen: Kassen fördern Modellvorhaben zur Behandlung

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Sexualstörungen: Kassen fördern Modellvorhaben zur Behandlung

Kahl, Kristin

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Leistungserbringer, die ein Modellvorhaben zur Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen umsetzen möchten, können ihre Projektskizzen noch bis zum 10. Juli per E-Mail beim GKV-Spitzenverband einreichen. Die Körperschaft fördert entsprechende Projekte mit einer jährlichen Summe von fünf Millionen Euro.

Menschen mit Präferenzstörungen sollen eine adäquate Behandlung erhalten. Foto: dpa
Menschen mit Präferenzstörungen sollen eine adäquate Behandlung erhalten. Foto: dpa

Gefördert werden können Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ein freiwilliges Therapieprogramm anbieten und vom GKV-Spitzenverband als förderungsfähig anerkannt werden. Im Antrag sollte sich der Leistungserbringer zum einen selbst vorstellen, zum anderen muss er das geplante Vorhaben skizzieren und überschlagsartig die Kosten kalkulieren.

Mit dem im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) enthaltenen § 65 d SGB V wurde vom Gesetzgeber die Förderung der Behandlung von Menschen mit Präferenzstörungen eingeführt. Ziel ist es, pädophile Neigungen zu kontrollieren und zu behandeln, um sexuelle Übergriffe auf Kinder zu verhindern. kk

http://daebl.de/RU85

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